[Stand: 19. Oktober 2019]
Juli/August 2014 bis Ende September:
Die Arbeiter werden von Mittelsleuten angeworben. Bis zu acht Euro Stundenlohn, Verträge und eine Unterkunft werden ihnen zugesichert. Hintermänner des dubiosen Subunternehmens openmallmaster GmbH (openmallmaster) weisen sie in ihre Arbeit ein. Als bei openmallmaster keine oder nur Teile der Löhne flossen, wechselten einige Arbeiter zur Metatec-Fundus GmbH & Co KG (Metatec). Sie erhielten letztlich 5-6 Euro Stundenlohn, arbeiten 6 Tage die Woche, hatten keine oder überteuerte Unterkünfte und werden auf Nachfrage zu versprochenen Arbeitsverträgen hingehalten. Letztlich werden nicht einmal die versprochenen kargen Löhne ausgezahlt.
31. Oktober 2014:
Der DGB macht den Fall geprellter Arbeiter bei der Mall of Berlin öffentlich und fordert die Subunternehmen Metatec Fundus GmbH & Co. KG und openmallmaster GmbH zur Zahlung von ausstehenden Löhnen auf. Zuvor hatten sich die geprellten Arbeiter an das vom Senat geförderte „Büro für entsandte Beschäftigte“ beim DGB Berlin-Brandenburg gewendet.
Anfang und Mitte November 2014:
Es folgt eine erste Welle der Berichterstattung über den Fall. Es wird berichtet, dass Schwarzarbeit organisiert auf der Mall of Berlin stattgefunden hat (so wurden die Arbeiter nach eigenen Aussagen immer informiert, wenn der Zoll eine Razzia durchführen wollte), ebenso wie das Ausmaß der Ausbeutung durch Drohungen gegen die Arbeiter sowie ihre schlechten Lebensumstände. Die Arbeiter selbst leben nachwievor auf der Straße auf einem Bauplatz hinter der Mall, später geduldet in einem Baucontainer. Damaliger Metatec-Chef Mehmet Tosun leugnet öffentlich gegenüber der BZ, dass er jemals rumänische Bauarbeiter beschäftigt hatte. Eine dreiste und offensichtliche Lüge.
21. November 2014:
Acht Bauarbeiter der Mall of Berlin kommen ins FAU-Lokal und berichten von ihrer unglaublichen Geschichte. Sie geben sich entschlossen kämpfen zu wollen und erhalten eine Beratung und Erläuterung der Optionen eines Kampfes als Mitglieder der FAU Berlin. Der DGB schien mit Rechtsberatungen und Pressemitteilungen bereits seine Mittel erschöpft zu haben. Der damalige Druck des DGB bewirkte lediglich rechtswidrige Verzichtserklärungen von den Subunternehmen mit Abschlagszahlungen einiger hundert Euro, die den Arbeitern vorgelegt wurden. Alle acht Arbeiter treten am selben Tag in die FAU Berlin ein. Letztlich werden es sieben Arbeiter sein, welche die FAU Berlin konsequent vertreten wird. Der Kampf wird umgehend öffentlich gemacht und unter dem Titel „Mall of Shame“ gestartet. Die FAU benennt die Subunternehmen wie auch den Investor Harald Huth und seiner HGHI Leipziger Platz GmbH sowie Andreas Fettchenhauers Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH (FCL) als Verantwortliche für die Zustände.
22. November 2014:
Metatec wird aufgefordert, der FAU ein Gesprächstermin zu unterbreiten. Der Firma wird mitgeteilt, dass die FAU eine Gruppe von Arbeitern vertritt, die beim Bau der Mall of Berlin für Metatec tätig waren und nicht die kompletten Löhne erhalten haben. Die FAU setzt eine Frist zum 26. November.
24. – 28. November 2014:
Pickets vor der Mall of Berlin werden organisiert. Die Arbeiter, FAU-Aktive und solidarische Mitstreiter_innen protestieren sieben Stunden pro Tag vor der Mall of Shame.
25. November 2014:
- Azize Tank, parteilose MdB der Linksfraktion und Sprecherin für soziale Menschenrechte, stellt eine schriftliche Frage an die Bundesregierung zum Fall der rumänischen Bauarbeiter, mit Verweis auf die vertretende Gewerkschaft FAU.
- Petition durch die FAU Berlin an den Investor und an die Generalübernehmerin wird geschaltet.
26. November 2014:
Mit dem Protest korreliert nun die Meldung, dass der Brandschutz in der Mall nicht adäquat ist. Die Negativschlagzeilen nehmen binnen kürzester Zeit zu.
27. November:
- Metatec sucht durch die Kanzlei Streich und Partner das Gespräch mit der FAU Berlin.
- Oliver Höfinghoff, parteiloser Abgeordneter des Berliner Senats (Piratenfraktion) fragte nach, was der Senat gegen die unwürdigen Arbeitsbedingungen der Arbeiter beim Bau der „Mall of Berlin” unternehme. Darauf antwortete Arbeitssenatorin Dilek Kolat, dass es sich um keinen Einzelfall in Berlin handle und verwies lediglich auf die Beratungsstelle des DGB, an die sich die geprellten Wanderarbeiter_innen wenden könnten.
28. November 2014:
FAU Berlin startet eine Spendenkampagne, um Grundversorgung der Arbeiter für den Protest zu gewährleisten (Essen, Fahrkarten, Kleidung und ggf. Unterkunft). Damit wurde sichergestellt das die Arbeiter über den Winter nicht mehr auf der Straße oder in einem Container schlafen mussten.
1.– 5. Dezember 2014:
Zweite Picketwoche vor der Mall of Shame. Pickets finden ebenso vor den Büros von Fettchenhauer und Huth statt, die in direkter Nachbarschaft zur Mall liegen.
1. Dezember 2014:
- Azize Tank besucht Kundgebung und spricht Solidarität aus. Die Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte überreicht einen Scheck von 500 Euro.
- Die FAU Berlin lässt Andreas Fettchenhauer per Mail ein Gesprächsangebot zukommen.
2. Dezember 2014:
- Aufruf zur Demo für die Bezahlung der Arbeiter und gegen die allgemeine Ausbeutung migrantischer ArbeiterInnen.
- Ebenfalls erfolgte am 2. Dezember eine Antwort auf die schriftliche Frage der MdB Azize Tank durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
3. Dezember 2014:
Treffen mit dem Anwalt von Metatec von der Kanzlei Streich und Partner, mit dem Ergebnis, dass eine Erfüllung der Forderungen durch die Kanzlei ihrer Mandantin empfohlen wird. Den Forderungen wird jedoch nicht entsprochen werden.
3. Dezember 2014:
FAU-Neumitglied und Mall-Arbeiter Bogdan spricht auf einer Konferenz von Gewerkschaftslinken im IG-Metall-Haus über den Konflikt. Das Thema der Konferenz lautet „Gemeinsam gegen Rassismus kämpfen! Auch Geflüchtete sind Kolleginnen und Kollegen: Holt sie in die Gewerkschaften hinein!“
5. Dezember 2014:
Die FAU Berlin erreicht eine mehrtägig verspätete Mail durch eine FCL-Mitarbeiterin, in der Andreas Fettchenhauer ein „Informationsaustausch“ anbietet. Das Schreiben wurde wohl zwischen 1. und 2. Dezember verfasst.
6. Dezember 2014:
Große Demo um die Mall of Shame mit 300 Teilnehmer_innen. Es folgt eine breite Berichterstattung.
7. Dezember 2014:
Die FAU Berlin antwortet auf die Mail von Andreas Fettchenhauer und macht ihm Vorschläge für einen Gesprächstermin.
8. Dezember 2014:
- Andreas Fettchenhauers FCL, die Generalübernehmerin der Mall of Berlin, meldet Insolvenz an.
- Nach einem DGB-kritischen Kommentar in der Berliner Zeitung schreibt der Pressesprecher des DGB Dieter Pienkny einen wütenden Leserbrief an die Berliner Zeitung und bezeichnet die FAU Berlin als „selbsternannte Arbeiterpartei“. In den Medien ist nun zu bemerken, wie der DGB versucht, den Protest zu okkupieren und sich als Aufsicht der kämpfenden Arbeiter in Szene zu setzen. Tatsächlich hat der DGB mit dem Protest vor der Mall nichts zu tun, auch nicht bei den anvisierten rechtlichen Schritten.
9. – 12. Dezember 2014:
Dritte Picketwoche vor der Mall. Mittlerweile wurden hunderte Unterschriften direkt vor der Mall gesammelt.
10. Dezember 2014:
- Die Antwort der FAU Berlin an Andreas Fettchenhauer mit Vorschlägen für ein Gespräch wird ungelesen gelöscht.
- Der DGB versucht weiterhin den Mall-Protest als eigenes Projekt zu vereinnahmen. In einem neuen Beitrag auf der DGB-Homepage rühmt sich der DGB der Unterstützung durch das Büro für entsandte Beschäftigte. Dass der DGB im konkreten Fall der protestierenden und kämpfenden Bauarbeiter seit dem 21. November keine Rolle mehr spielt, weder Schlafplätze, Grundversorgung oder Protest organisierte, wird nicht erwähnt. Während die FAU offen über die anfängliche Rolle des DGB spricht, verschweigt der DGB die zentrale Rolle der FAU Berlin. Der FAU ist zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, dass innerhalb des DGB die Verärgerung groß ist über den medienwirksamen Kampf der FAU Berlin.
11. Dezember 2014:
Es wird eine Geltendmachung an den vorläufigen Insolvenzverwalter der FCL gesendet.
12. Dezember 2014:
Weitere Geltendmachungen gehen an Investor Harald Huth, Metatec und openmallmaster für die ausstehenden Löhne. Huth und openmallmaster werden in keiner Weise auf diese Forderungen eingehen.
15. – 19. Dezember 2014:
Vierte Picketwoche vor der Mall. Diesmal auch mit kulturellen Events wie Livekonzerten und Theater.
16. Dezember 2014:
Die Berliner Zeitung berichtet, dass neben den Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung gegen Fettchenhauers FCL, ebenso wegen Betrugsverdacht Anzeige erstattet wurde. Der Artikel rollt bereits die Verstrickungen der Beton-System-Schalungsbau (BSS) GmbH auf, an der auch Fettchenhauer u.A. als Gesellschafter beteiligt war.
17. Dezember 2014:
- Andreas Fettchenhauer gibt ein zynisches Interview im Tagesspiegel. Eine öffentliche Antwort der FAU Berlin erfolgt am selben Tag.
- Die Vollversammlung der ArbeiterInnen von Vio.Me – einer Fabrik in Thessaloniki (Griechenland), die von der Belegschaft in Selbstverwaltung übernommen wurde, nachdem sich die Chefs aus dem Staub gemacht haben – hat sich mit den Arbeitern der Mall of Shame solidarisch erklärt.
- Ein Treffen mit einem „Sascha“ von openmallmaster soll in einem U-Bahnhof stattfinden. Zuvor wurden einzelne Arbeiter kontaktiert. Der Druck von Protest und rumänischer Botschaft hatte zu diesem Ereignis geführt. Die Bedingung: Nur ein Teil der Arbeiter erhält das Geld und soll sich dafür von den anderen Arbeitern distanzieren. Das Treffen kommt letztlich nicht zustande. Ebenso lehnen die Arbeiter die Spaltungsversuche ab. Man fragt sich immer mehr, wie so ein Unternehmen an der Mall eingesetzt werden konnte. Fettchenhauers FCL hatte die Zusammenarbeit mit diesem zwielichtigen Subunternehmen scheinbar nie in Frage gestellt. In der FAU Berlin verwundert das mittlerweile kaum noch jemanden.
20. Dezember 2014:
Vier Wochen Protest direkt vor der Mall, zeitweise gleichzeitig mit Protest vor Fettchenhauers Büro am Potsdamer Platz und Huths Büro am Leipziger Platz 16. Bilanz: 35000 Flugblätter wurden verteilt. Über 800 Unterschriften auf change.org, Hunderte Unterschriften per Hand und eine neue Petition die binnen weniger Tage auf nahezu 5000 Unterschriften kommt.
22. Dezember 2014:
Metatec schickt die Geltendmachung der FAU Berlin auf ausstehende Löhne zurück. Damit ist für die FAU Berlin klar, dass die Firma nicht bereit ist die Löhne zu zahlen.
22. – 24. Dezember 2014:
- FAUistas flyern vereinzelt an den Eingängen der Mall. Das Wachpersonal scheint ein wenig genervt darüber.
- Ebenso besuchen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in diesem Zeitraum dutzende Shops in der Mall und klären über den Protest auf. Sie erhalten unglaublich viel Zuspruch für den Protest. Die Shops berichten ggü. den Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern ebenso von schlechter Stimmung und Ärger mit dem Management, Knebelverträgen sowie Rechtsstreitigkeiten.
25. Dezember 2014:
Die Berliner Zeitung kührt die größten Berlin-Flops des Jahres 2014. Vorne mit dabei: Die Mall of Berlin.
27. Dezember 2014:
36 Kooperationspartner des CSI, einem Pferdesportevent in Neustadt/Dosse, werden angeschrieben und auf die Konflikte um die Mall of Berlin aufmerksam gemacht. Hintergrund: Andreas Fettchenhauer führt ebenso die Andreas Fettchenhauer Pferdesport GmbH (AFP), welche die Reitsporthalle gepachtet hat, in der das Event stattfindet. Fettchenhauers AFP ist ebenso als Sponsor des CSI mit von der Partie.
30. Dezember 2014:
- Die Schreiben zeigen Wirkung. Ausrichter und Sponsoren melden sich bei der FAU Berlin.
- Die FAU Berlin veröffentlicht nach wiederholten Eingriff des DGB in den Arbeitskonflikt ein öffentliches Statement.
31. Dezember 2014:
In Auftrag von Fettchenhauer übersendet die Kanzlei Lerch & Coll. eine Unterlassungserklärung an die FAU Berlin. Anlass sind u.A. die Briefe an die Kooperationspartner des CSI. Die Basisgewerkschaft wird sich dieser Unterlassungserklärung nicht unterwerfen.
8. Januar 2015:
Aktion beim CSI Reitsportturnier: Mehrere FAUistas entrollen ein Transparent mit der Aufforderung an Fettchenhauer, die ausstehenden Löhne zu zahlen.
15. Januar 2015:
Die FAU Berlin flyert beim LIO in Lichterfelde. Das LIO ist ein weiteres Projekt des Mall-Investors Harald Huth. Obwohl dieser sich im Dezember öffentlichkeitswirksam von Fettchenhauers FCL verabschiedete, und die Zusammenarbeit als „Fehler“ bezeichnete, arbeitet er hier am LIO mit einer anderen FCL (Fettchenhauer Construction GmbH) von Andreas Fettchenhauer weiter zusammen. Eine Irreführung der Öffentlichkeit?
16. Januar 2015:
Es wird bekannt, dass Fettchenhauer gegen die FAU Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt hat.
19. Januar 2015:
Der Protest erreicht die Homezone von Fettchenhauer. In der MAZ wird kritisch über den Unternehmer berichtet.
22. Januar 2015:
Kundgebung in Kreuzberg vor dem Sitz des Mall-Subunternehmers Metatec-Fundus GmbH & Co. KG unter dem Motto „Metatec-Ausbeuter, bezahlt die Arbeiter!“ mit 35 Personen.
22. Januar 2015:
Erneuter Brief durch die Kanzlei Lerch und Coll. Die Kanzlei schickt eine zweite Unterlassungserklärung im Zuge der Flyer-Aktion im LIO Lichterfelde.
23. Januar 2015:
Antwort der FAU an die Kanzlei. Einer zweiten Unterlassungserklärung wird sie sich abermals nicht unterwerfen.
29. Januar 2015:
- Erste öffentliche Äußerung (in der MAZ) von Fettchenhauer seit Wochen. Er holt zum verbalen Schlag gegen die FAU aus. Eine Stellungnahme und Richtigstellung gewisser Aussagen an die Zeitung durch das Pressesekretariats der FAU Berlin wird nicht berücksichtigt.
- Erneut Pickets vor der Mall of Berlin.
- Die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der MdB Azize Tank zur Haftung eines Generalunternehmers bestätigt die Position der FAU Berlin.
2. Februar 2015:
Die Kanzlei Lerch & Coll. erneuert gegenüber der FAU die Unterlassungserklärung im Zuge der Flyer-Aktion beim LIO Lichterfelde.
4. Februar 2015:
Erneut Protest am Potsdamer Platz vor dem Büro von Fettchenhauers FCLs (beide sitzen am Potsdamer Platz). Motto: Still not loving FCL!
7. Februar 2015:
Schreiben an die Kanzlei Lerch & Coll. Die neue Unterlassungserklärung wird erneut durch die FAU zurückgewiesen.
9. Februar 2015:
Die FAU Berlin schickt ein Informationsschreiben an den Fraktionsvorsitzenden der Linken in Neustadt/Dosse zum Fall der Mall of Berlin und Fettchenhauers Tätigkeiten. Am 16. Februar soll dort die Stadtverordnetenversammlung stattfinden, zu der auch Fettchenhauer vorsprechen soll. Es geht um die Verlängerung seiner Pacht für die Graf-von Lindenau-Halle und den Vorwürfen gegen ihn rund um die Mall of Berlin.
14. Februar 2015:
Die FAU Berlin beendet die Spendenkampagne zur Grundversorgung. Die entscheidenden Schritte sind gemacht. Die Spendenkampagne war mit einigen Tausend Euro sehr erfolgreich. Das Geld ging zu 100% an die Arbeiter. Nunmehr ruft die FAU Berlin dazu auf, den gewerkschaftlichen und juristischen Weg zu unterstützen.
16. Februar 2015:
- Aktive der FAU besuchen die Stadtverordnetenversammlung in Neustadt/Dosse. Fettchenhauer war nicht anwesend. Dort erfuhr man interessante Details: Die AFP hat anscheinend trotz offizellen Sitz in der Graf-von-Lindenau Halle weder etwaige Büros, geschweige denn einen Briefkasten. Bei der Reithalle ist auch die FCC (Fettchenhauer Consulting & Construction GmbH) mit ihrem Sitz anwesend. Eine Geschäftspraxis die nach Meinung der Gewerkschaft für sich spricht.
- Der FAU Berlin wird bekannt, dass der Rechtsanwalt Dr. Schüffner im Auftrag der Mall of Berlin bei der Berliner Polizei am 11. Februar um die Namen der Anmelder der Protestkundgebungen und der Demonstration der FAU Berlin per Auskunftsersuchen gebeten hat. Die FAU Berlin geht von einer Einschüchterungstaktik aus und legt juristische Mittel dagegen ein.
19. Februar 2015:
Die Mall ist offizieller Olympia-Partner. Der Senat hat keine Konsequenzen aus den Zuständen um die Mall gezogen.
12. März 2015:
Prozessbeobachtung: In Frankfurt beginnt der Prozess gegen Peter Kories, ehemaliger Geschäftsführer und Gesellschafter der Beton-System-Schalungsbau GmbH (BSS)vor der Wirtschaftkammer des Landgerichts. Die BSS war vor der FCL die Generalübernehmerin der Mall of Berlin und meldete ebenso Insolvenz im Jahr 2013. Das Verfahren mit mehreren Mitangeklagten läuft wegen Hinterziehung von Steuern und Abgaben, Vorenthaltung von Arbeitsentgelt, Bestechlichkeit und Betrug. Wie bereits früher schon recherchiert, war Fettchenhauer ebenso Gesellschafter der BSS und zweitweise „Mitglied der Geschäftsführung“ als bereits gegen die BSS ermittelt wurde. Er trat ebenso als Sprecher der BSS auf.
16. März 2015:
Die Klagen gegen das Subunternehmen openmallmaster werden nach langer Vorbereitung beim Arbeitsgericht eingereicht.
18. März 2015:
Erneut Kundgebung vor Metatec in Kreuzberg.
24. März 2015:
Lohnklagen gegen Metatec werden dem Arbeitsgericht Berlin übersendet.
26. März 2015:
Die FAU Berlin veröffentlich (und übersendet) einen offenen Brief an die Arbeitssenatorin Dilek Kolat (SPD).
10. April 2015:
Mit enormem medialem Interesse findet die erste Güteverhandlung statt. Wegen Abwesenheit der openmallmaster GmbH ergeht ein Versäumnisurteil – den Forderungen der Klage wird entsprochen. Das Subunternehmen hat nach Zustellung des Urteils eine Woche Zeit Widerspruch einzulegen. Die FAU Berlin kritisiert erneut den DGB, der es durch nahezu dreiste Okkupierung des Kampfes bei vielen Medien geschafft hat den Eindruck zu erwecken, er hätte etwas mit den Klagen zu tun.
14. April 2015:
- Bei den nächsten Güteterminen ist ein völlig unvorbereiteter Anwalt für openmallmaster anwesend. Der Verlauf der Güteverhandlung bestätigt erneut die Sichtweise der FAU Berlin auf das Subunternehmen als zwielichtige Briefkastenfirma: Die anwesende Richterin merkte an, das der Fall „zum Himmel stinkt„. Jedoch auch nur bei den ersten beiden Terminen. Es erfolgt keine Einigung. Die Prozesse vor dem Arbeitsgericht von zwei Mall-Arbeitern sind auf den 16. Juli angesetzt. Bei dem anschließenden weiteren Gütetermin ist der Anwalt schon gar nicht mehr da. Erneut ergeht ein Versäumnisurteil.
- Am selben Tag wird vor dem Arbeitsgericht Berlin die einstweilige Verfügung von Andreas Fettchenhauer gegen die FAU Berlin aufgehoben. Dieser hatte zuvor die einstweillige Verfügung vor dem Landgericht Berlin gegen die FAU Berlin erwirkt.
20. April 2015:
Weitere Güteverhandlungen gegen openmallmaster und die ersten Güteverhandlungen gegen Metatec finden statt. Diesmal ist der eher unseriös auftretende Anwalt für openmallmaster anwesend und es erfolgt keine Einigung, sodass ein Kammertermin für den 30. Juli festgesetzt wird. Metatec schaffte es, einen seriöser auftretenden Anwalt zu stellen, der das Mandat jedoch erst vier Tage zuvor übernommen hat. Auch hier erfolgte keine Einigung in den ersten zwei Fällen sodass der Kammertermin für den 28. Oktober festgehalten wurde. Eine Beschäftigung der Kollegen wurde durch den Anwalt komplett abgestritten. Gegen die ersten Versäumnisurteile gegen openmallmaster wurde Widerspruch eingelegt.
25. April 2015:
Erneut findet eine Demonstration mit ca. 250 TeilnehmerInnen rund um die Mall of Shame statt.
4. Mai 2015:
Letzte Güteverhandlung gegen Metatec ohne Anwalt. Es ergeht ein Versäumnisurteil.
18. Mai 2015:
Es wird bekannt, dass der Anwalt von Metatec sein Mandat niedergelegt hat. Damit ist dies bereits der zweite Anwalt, der das Mandat niederlegt.
20. Juni 2015:
Es geht wieder auf die Straße. Kundgebung vor der Mall of Shame: Pay the Workers!
27. Juni 2015:
Wieder Kundgebung vor der Mall of Shame: Pay the Workers!
29. Juni 2015:
Gegen Harald Huth wird nun laut Medienberichten ermittelt, weil er einst Bauarbeiter bestellte aber nicht bezahlte. Wen sollte das aber noch verwundern?
Ende Juni 2015:
Einem der Arbeiter, der unverschuldet durch die fehlenden Löhne zuletzt wieder obdachlos war, wurde nun die Freizügigkeit eines EU-Bürgers entzogen. Auch diese „Freizügigkeit“ richtet sich nach der kapitalistischen Verwertbarkeit der Menschen: Ohne Geld und Job werden die Leute abgeschoben – selbst wenn sie vorher ausgebeutet wurden und anschließend auf ihre Löhne warten, für die sie seit Monaten kämpfen.
14. Juli 2015:
Nach erneuten Medienrecherchen war Harald Huth mehrheitlich an der Pleite gegangenen FCL beteiligt, also der pleite gegangenen Generalübernehmerin seiner Mall. Dieselbe FCL, von der er sich mediengerecht trennte. Die FCL gab Huths HGHI die Schuld, nicht alle Rechnungen gezahlt zu haben, die HGHI wiederum beteuerte stets. mehr als nötig gezahlt zu haben. Vor dem Hintergrund, dass Huth an beiden Firmen beteiligt ist, respektive im Fall der FCL mehrheitlich beteiligt sein soll, wäre es ein skandaltriefendes Schmierentheater ohne Gleichen!
16. Juli 2015:
Erste Prozesstermine von zwei Arbeitern vor dem Arbeitsgericht gegen openmallmaster um die ausstehenden Löhne werden vertagt. openmallmaster-Anwalt Smiechoswki legte eine Krankmeldung des Geschäftsführers vor, zudem war der Dolmetscher erkrankt und seine Vertretung nicht vereidigt.
Ende Juli, Anfang August 2015:
Die FAU Berlin beobachtet kritisch die Arbeitsbedingungen an weiteren Baustellen von „Bauherrscher“ (Cicero Magazin) Huth und erstellt Informationsmaterialien für ArbeiterInnen.
03. August 2015:
Der mittlerweile dritte Metatec-Anwalt legt sein Mandat für alle Klagefälle nieder.
05. August 2015:
Im ersten stattfindenden Prozess gegen openmallmaster bestätigte das Gericht die Versäumnisurteile von den ersten zwei Arbeitern gegen die Firma. Auch wenn aus prozessualen Gründen zu Gunsten der Arbeiter entschieden wurde, feiert die FAU, begleitet von einem breiten Medienecho, den Etappensieg vor Gericht.
13. August 2015:
Prozess eines weiteren Arbeiters gegen openmallmaster. Erneut wird das Versäumnisurteil bestätigt. Derweil hat in den vergangenen Wochen Huths öffentliche Reputation in einigen Medien (z.B. Cicero, taz) deutlich Schlagseite erlitten.
07. September 2015:
Andreas Fettchenhauer, der mit einer einstweiligen Verfügung versucht hatte, die gewerkschaftliche Arbeit der FAU Berlin lahmzulegen, akzeptiert schlussendlich einen Vergleich mit der FAU Berlin. Auch weiterhin kann die FAU die Rolle der FCL im Geflecht der ”Mall of Shame” klarstellen.
15. September 2015:
Zwei weitere der insgesamt zehn Klagen werden vor dem Arbeitsgericht behandelt; die Klagen werden abgelehnt. Die Richter bezweifeln nicht, dass die beiden Arbeiter auf der Baustelle der Mall of Berlin gearbeitet haben, aber dass sie gerade für das Subunternehmen openmallmaster tätig gewesen waren, ist für sie nicht schlüssig genug. Damit zeigt sich die Effektivität der ebenso vom Gericht attestierten ”komplexen” Situation auf der Baustelle, wobei undurchsichtig und ausbeuterisch die noch treffenderen Adjektive wären.
8. Oktober 2015:
In zwei Gerichtsverhandlungen gegen das dubiose Mall-Subunternehmen openmallmaster GmbH erscheint seitens der Beklagten wieder einmal niemand. Es ergehen zwei weitere Versäumnisurteile.
28. Oktober 2015:
Die drei Klagen gegen das Subunternehmen Metatec-Fundus GmbH & Co. KG werden vor Gericht behandelt. Geschäftsführer Hans-Hubert Jansen und Prokurator Muhammet Tasci erscheinen ohne Anwalt vor Gericht, und behaupten, dass die von ihnen geleisteten Abschlagszahlungen von je 600 € (deren Auszahlung von Reportern der BZ beobachtet wurde) rein humanitär motivierte Spenden gewesen seien. In sämtlichen drei Fällen fällt jedoch die Richterin das Urteil: Es bestand offensichtlich ein Arbeitsverhältnis mit den drei rumänischen Arbeitern, und Metatec muss die Löhne zahlen.
Anfang Dezember 2015:
Metatec-Fundus GmbH & Co. KG meldet Insolvenz an, und ist damit endgültig zugrunde gegangen. Die Ansprüche der Arbeiter gegen das Unternehmen belaufen sich auf ca. 1.900 Euro.
Februar 2016
Gegen den in Karlsruhe gemeldeten Geschäftsführer der Firma openmallmaster GmbH, Vitaly Aronovich, wird ein Haftbefehl erlassen, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat.
13. Januar 2016
Nach einer langen Beratung weisen die Richter des Landesarbeitsgerichts die Klage eines ehemaligen Mall-Arbeiters in der 2. Instanz ab. Widersprüche im Vortrag des Klägers veranlassen einen der Richter zu suggerieren, dass der Kläger „gelogen hat“. Wären Zeugen vernommen worden, hätte es womöglich anders ausgesehen.
21. Januar 2016
Zwei weitere Klagen von Bauarbeitern der „Mall of Berlin“ werden vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz gegen die dubiose Briefkastenfirma openmallmaster GmbH behandelt. Das Gericht gibt in diesem Fall den Klagen der Arbeiter recht. openmallmaster-Anwalt Smiechowski ist vor Gericht nicht mehr sicher, ob seine Mandantin nicht doch Arbeiten an einem Objekt durchgeführt hat, welches durch die Arbeiter beschrieben wurde. Er bestreitet ebenso nicht mehr, dass openmallmaster nach Eröffnung der Mall of Berlin noch am Bau tätig gewesen sei. Auch die Tätigkeiten um die Mittelsperson Sascha Parpiev, der laut Smiechowski lediglich Dolmetschertätigkeiten ausführte, lassen sich nicht auf eben jene eingrenzen. Es stehen jedoch schon Berufungstermine an.
23. Januar 2016
openmallmaster-Anwalt Smiechowski verstirbt plötzlich. Die Anwaltskammer bestellt einen Abwickler für seine Fälle. Die Verfahren gegen openmallmaster liegen eine Weile auf Eis.
12. Juni 2016
Die letzte Verhandlung gegen die Subunternehmen vor Gericht. Kein Vertreter der beklagten Firma openmallmaster erscheint. Später wird bekannt, dass der nach dem Tod des Anwalts Schmiechowski bestellte Vertretungsanwalt nicht erschien, weil er bereits wieder sein Mandat niedergelegt hatte. Die Richterin erteilt in Abwesenheit des beklagten Subunternehmens ein Versäumnisurteil zugunsten des Klägers: openmallmaster muss laut Urteil auch diesem Arbeiter den Lohn zahlen, für den er gearbeitet hat – eine Summe von über 5.000 €. Es ist jedoch höchst unwahrscheinlich dass die Briefkastenfirma zahlen wird, und die Firma ist mittlerweile gar nicht kontaktbar.
Oktober 2016
In einem Brief an die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG, die dem Bauunternehmer und Investor Harald Huth untersteht, wird die Zahlung derLohnansprüche geltend gemacht.
08. November 2016
Eine vermeintliche Presseerklärung der HGHI GmbH wird veröffentlicht, in dem Investor Harald Huth sich bereit erklärt, die Forderungen der Bauarbeiter auszugleichen. Leider wird die Mitteilung schnell als Fake enttarnt.
16. Dezember 2016
Ohne Einigung geht die Güteverhandlung als erster Gerichtstermin gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG zu Ende. Klage wurde zunächst nur von einem der rumänischen Bauarbeiter eingereicht.
29. April 2017
Im Rahmen des internationalen Aktionstags „Migration und Arbeit“ und am Vorabend des 1. Mai ruft die FAU Berlin erneut zur Kundgebung an der „Mall of Shame“ auf. Auf der Kundgebung gibt es Beiträge zu Arbeitskämpfen in Berlin geben, u.a. von der Grupo de Acción Sindical, Berlin Migrant Strikers, Critical Workers und von Oficina Precaria. Außerdem wird über den aktuellen Stand der Lohnklage gegen die Bauherrin der Mall of Shame informiert.
03. Mai 2017
Die Klage eines Bauarbeiters gegen /die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG wird verhandelt. Das Gericht hat zu klären, ob nun die Bauherrin als oberstes Glied in der Kette für den Lohnraub haften muss. Vor der Verhandlung gibt es eine Kundgebung der FAU. Das Gericht weist die Klage ab. Dass die Bürgenhaftung im Gesetz so verstanden werden muss wie in dem Urteil, ist aber nicht eindeutig – es geht um relativ neue Gesetze, die noch nicht oft in der Praxis erprobt worden sind.
Am selben Tag erreicht die FAU eine Unterlassungserklärung. Den Anwälten Huths fiel ein Faktenfehler in Flugblättern der FAU Berlinauf, worin fälschlicherweise stand, dass ein Mitglied der Gewerkschaft Harald Huth persönlich verklagt hätte. Bei Zuwiderhandlung droht eine von Herrn Huth persönlich zu bestimmende Vertragsstrafe. Da es sich um einen reinen Faktenfehler handelte, hat die FAU Berlin unterschrieben, denn sie unterstützt nur eine Klage gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG, ein Unternehmen, das Harald Huths Initialien als Namenträgt, und in dem er einer der drei Geschäftsführer ist.
07. September 2017
Gegen das Urteil vom 3.5.17 wird Berufung eingelegt.
05. November 2017
Der Anwalt Sebastian Kunz von der Kanzlei Stähle verstirbt unerwartet. Er betreute alle „Mall of Shame“ – Prozesse. Die Kanzlei wird seine Arbeit fortsetzen.
26. November 2017
Erneute Hofberichterstattung über Harald Huth in der Morgenpost. Die Morgenpost veröffentlichte immer wieder positive und unkritische Beiträge in denen die Faszination und Bewunderung über den „König der Shoppingcenter“ und „smarten Projektentwickler“ zum Ausdruck kam [1][2][3][4]. Obwohl der stellvertretende Chefredakteur Jochim Stoltenberg höchstpersönlich berichtet, sind es keine kritischen Fragen, sondern erneut die sichtbare Bewunderung an der Person Huth die aus dem Artikel spricht. An entscheidenden Punkten lässt Stoltenberg Huths Ausführungen gänzlich unkritisch stehen. Auf offene Löhne für rumänische Bauarbeiter angesprochen, sagt Huth demnach verärgert, (jedoch dennoch fälschlicherweise), dies „entspricht nicht den Tatsachen“ und dass das Arbeitsgericht zu seinen „Gunsten entschieden“ hätte. Ein weiteres Nachhaken z.B. bzgl. der Ermittlungen gegen ihn, fehlen. Klarzustellen ist: Nahezu kein Gericht hat angezweifelt das die Arbeiter nicht an der Mall gearbeitet haben – für das Gericht war es nur oft aufgrund der rechtswidrigen Praxis der Subunternehmen nicht einwandfrei festzustellen, für welche Subunternehmen die Arbeiter beschäftigt waren.
25. Januar 2018
Die erste Berufungsklage eines Bauarbeiters der Mall of Shame gegen die Bauherrin HGHI vor dem Landesarbeitgericht wird abgewiesen, jedoch die Revision zugelassen und damit der Weg in die dritte Instanz des Bundesarbeitsgerichts geebnet.
13. April 2018
Gegen das Urteil vom 25.01.18 wird die Revision eingelegt. Damit geht die Sache zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
September 2018
Nach Einsicht in die Gläubigertabelle des insolventen Generalübernehmers der Mall of Shame Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH (FCL) wird auf die Feststellung der Ansprüche der rumänischen Bauarbeiter beim Insolvenzverwalter verzichtet. Gegen die FCL werden 107.704.915 Euro von 402 Gläubigern geltend gemacht. Damit gibt es nur noch Aussicht auf Kleinstbeträge aus der Insolvenzmasse, die den Aufwand nicht lohnen.
15. November 2018
H.H. äußert sich im Tagesspiegel zu den rumänischen Bauarbeitern. Er leugnet die Beschäftigung der Bauarbeiter auf der Baustelle, obwohl dies vernünftigerweise kaum anzuzweifeln ist und in manchen Fällen sogar Abschlagszahlungen geleistet wurden.
Es sind die Gesetze (u.a. AEntG) und ist die Rechtsprechung, die Unternehmen wie die HGHI von Harald Huth auch im Falle einer tatsächlichen Beschäftigung vor einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme schützen. Und es ist die Arbeits- und Lebenssituation vieler Bauarbeiter, die selbst beim Bestehen eines Rechtsanspruchs, eine Durchsetzung kaum möglich machen.
17. Januar 2019
Wie erwartet wurde auch im zweiten Verfahren gegen die HGHI zwar die Klage abgewiesen, die Revision zum Bundesarbeitsgericht jedoch zugelassen.
16. Oktober 2019
Auch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt wird die Klage der rumänischen Bauarbeiter abgewiesen.