Mall of Shame: Prozessmarathon gegen Subunternehmen erfolgreich beendet, aber immer noch kein Lohn
Zu dem Termin vor der zweiten Instanz des Landesarbeitsgerichtes erschien jedoch kein Vertreter der beklagten Firma openmallmaster. Nach dem plötzlichen Todesfall des bisherigen Anwaltes wurde von der Rechtsanwaltskammer eine Vertretung zur Abwicklung der Verfahren bestellt. Später wurde bekannt, dass der Vertretungsanwalt nicht zum Gerichtstermin am Freitag erschien, weil er sein Mandat bereits wieder niedergelegt hatte.
Die Richterin hat in Abwesenheit des beklagten Subunternehmens ein Versäumnisurteil zugunsten des Klägers erteilt: openmallmaster muss laut Urteil auch diesem Arbeiter den Lohn zahlen, für den er gearbeitet hat - eine Summe von über 5.000 €.
Zwei Jahre Kampf und immer noch kein Lohn
Ob openmallmaster GmbH, eine Firma, deren einzige bekannte Anschrift eine Briefkasten-Adresse bei einer Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main ist, nun zahlt, bleibt abzuwarten. Bereits vor Monaten wurde gegen den in Karlsruhe gemeldeten Geschäftsführer der Firma ein Haftbefehl erlassen, weil dieser die Vermögensauskunft nicht abgegeben hatte.
Das andere beklagte Subunternehmen, Metatec, hatte Insolvenz angemeldet, kurz nachdem es in drei Lohnklagen von ehemaligen Bauarbeitern und FAU-Mitgliedern zur Zahlung verurteilt wurde.
Fast allen Lohnklagen der FAU-Mitglieder wurde im Laufe des letzten Jahres vor Gericht Recht gegeben, aber bis heute hat keiner der Arbeiter seinen Lohn gesehen.
Der Auftraggeber haftet laut Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Die Arbeiter wurden ohne schriftliche Verträge zu rechtswidrigen Niedriglöhnen beim Bau der Mall of Berlin beschäftigt. Das Bauprojekt wurde zuletzt von der Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH als Generalübernehmerin unter Investor Harald Huth betreut. Auch der Generalunternehmer ist seit Dezember 2014 insolvent.
Während die Arbeiter, die Huths „Mall of Berlin“ errichteten, den Herbst 2014 zeitweise auf der Straße verbrachten, und später Tag für Tag in der Kälte demonstrierten, übernahm der Investor zu keinem Zeitpunkt die Verantwortung für das, was auf seiner Baustelle geschah. Während die Arbeiter ihre mickrigen Löhne einforderten, hat sich Huth wohl, nach Informationen aus seinem Arbeitsumfeld, kurz vor Weihnachten einen neuen Oberklassewagen gegönnt.
Im § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist geregelt, dass in Ketten von Sub- und Sub-Sub-Unternehmen stets das übergeordnete Unternehmen für die Auszahlung der Löhne durch die untergeordneten haftet. Man spricht von der sogenannten „Auftraggeberhaftung“. So trägt also auch im Fall der „Mall of Shame“ der Investor die Verantwortung für Lohnzahlungen der insolventen Subunternehmen.
Sofern sich Investor Harald Huth nicht endlich doch noch seiner Verantwortung für die um ihre Löhne geprellten Arbeiter stellt, wird dem für die Ansprüche der Arbeiter erfolgreichen Prozessmarathon ein weitere Etappe hinzugefügt werden. Die gegen den Investor und Auftraggeber.