[Mall of Shame] Auch bei Metatec ist jetzt Zahltag
Metatecs Geschäftsführer Hans-Hubert Jansen und Prokurator Muhammet Tasci erschienen ihrerseits ohne Anwalt vor Gericht. Im Laufe des Jahres hatten bereits dreimal verschiedene Anwälte für das fragwürdige Unternehmen die Mandate niedergelegt.
Klarer Fall
Rasch fasste die Richterin den Sachverhalt zusammen: Ende September bis Mitte Oktober waren die drei Arbeiter bei Metatec beschäftigt gewesen, und hatten im Bereich Trockenbau gearbeitet. Im November 2014, nach Protesten der um ihre Löhne geprellten Arbeiter, hatte Metatec ihnen jeweils 600 € gezahlt, und sie aufgefordert, Papiere zu unterschreiben, wo sie erklärten, dass sie keine weiteren Ansprüche mehr an das Unternehmen haben. Entsprechend dem Mindestlohngesetz (§3) sind solche Verzichtserklärungen jedoch rechtswidrig. „Es ist von einem Arbeitsverhältnis auszugehen“, stellte die Richterin fest.
Auf der Baustelle der Mall of Berlin hatten die drei Arbeiter im September 2014 zu Metatec gewechselt, weil sie bei dem Subunternehmen openmallmaster GmbH für ihre Arbeit nicht bezahlt wurden, und den Versprechungen besserer Arbeitsbedingungen bei Metatec folgten. So hätte ihnen auch Prokurator Mehmet Tosun versichert, dass er ein ehrlicher Mann sei, der seine Versprechen hält.
In der Öffentlichkeit bestand die Geschäftsführung von Metatec immer darauf, dass sie niemals Arbeiter aus Rumänien beschäftigt hätten. Das, trotz der Verzichtserklärungen und der 600 €, die Metatec ihnen gezahlt hatte. Der Vorfall wurde damals auch von Reportern der B.Z. beobachtet.
Aus purstem Humanismus?
Vor Gericht behaupteten nun Herr Jansen und Herr Tasci, sie hätten einfach aus reiner Menschengüte diese 600 € an angeblich wildfremde Menschen, mit denen nie ein Arbeitsverhältnis bestand, geschenkt, weil die Männer ja obdachlos waren und nach Hause wollten. Aufgeregt erklärten sie, dass es eine Frechheit sei, zu bestreiten, dass ihre „Spende“ von bescheidenen 1.800 € rein humanitär motiviert gewesen sein könnte.
Diese Version hat die Richterin wenig überzeugt. Da Metatec nicht zu einer Einigung bereit war, fiel in sämtlichen drei Fällen das Urteil: Metatec muss die Löhne zahlen.
Ob Metatec jedoch zahlen kann, ist eine andere Frage. Möglicherweise legte der eine nach dem anderen Anwalt ihre Mandate für Metatec nieder, weil auch sie, ähnlich wie die Mall-Arbeiter, nicht bezahlt wurden. Die Geschäfte laufen vielleicht nicht so gut seit dem letzten Jahr. Es lohnt sich eben nicht, Arbeiter nicht zu bezahlen – und noch weniger lohnt es sich, eine kampfbereite Gewerkschaft zu unterschätzen, in der sich geprellte ArbeiterInnen organisieren könnten. Wenn bei Metatec nichts zu holen ist, und die Generalübernehmerin FCL pleite ist, haftet für die nicht bezahlten Löhne als nächster in der Kette der Investor, Harald Huths HGHI. Das jetzige Urteil festigt nur einmal mehr den handfesten Skandal um Ausbeutung an der Mall of Berlin unter den Augen von FCL und HGHI.