[Mall of Shame] Zweiter Etappensieg gegen Lohnbetrug
Auch ohne Wohnsitz Recht auf Klage
Das Subunternehmen hat auch diesmal komplett bestritten, dass es ein Arbeitsverhältnis gegeben hätte. Der klagende Arbeiter war persönlich anwesend und beschrieb detailliert die Regularien und Vorgänge, die beim Anwerben und Betreten der Baustelle der Mall of Berlin von ihm beobachtet und erlebt wurden. Der Anwalt von openmallmaster, diesmal leiser und schüchterner als zuvor, konnte auf die Beschreibung nichts erwidern.
Er versuchte auch diesmal zu argumentieren, dass eine Person, die keinen festen Wohnsitz hat, keine Klage einreichen können sollte. Das Gericht hat jedoch klar gemacht dass auch wenn der Kläger keinen festen Wohnsitz gehabt habe und von Bekannten und Unterstützern tageweise aufgenommen worden sei, kann ihm das Recht nicht versagt werden, eine Klage zu erheben, um effektiven Rechtsschutz zu bekommen. openmallmaster muss auch den ausstehenden Lohn in Höhe von 6.737,- € an den nun dritten Mall-Arbeiter zahlen.
Artikel im Tagesspiegel zum heutigen (13. August) Prozessgeschehen.
„So tun als ob“ - Huths Vorsätze
Währenddessen hat sich Investor Huth in der Presse (Cicero, taz) geäußert, dass die HGHI von nun an direkt ihre Subunternehmen aussuchen würde, die „nach Überprüfung der jeweiligen Firma für uns den Eindruck hinterlassen, dass sie ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß bezahlen.”
Huth möchte also von nun an Verantwortung dafür nehmen, dass alles rechtens zugeht. Konsequenterweise müsste er die ganze Verantwortung übernehmen und die ausstehenden Löhne der um ihren Lohn geprellten Arbeiter beim Bau der Mall of Berlin zahlen. Schließlich wurde zuletzt bekannt, dass Huth Mehrheitseigner an der FCL war, die als ehem. Generalübernehmerin der Mall of Berlin pleite ging und ihrerzeit die unseriösen Subunternehmen auswählte. Das dieser ”Bauherrscher” (Cicero) bei all diesen nach und nach zutage tretenden Fakten keinerlei Konsequenzen zu fürchten scheint und die Stadt weiterhin mit Shoppingcentern beglücken darf, spricht Bände über die Zustände in Berlin.
Anwälteverschleiß bei Metatec
Im Oktober stehen die Klagen vor dem Arbeitsgericht gegen das Subunternehmen Metatec an. Die Firma behauptete bis zuletzt, niemals rumänische Arbeiter beschäftigt zu haben. Gleichzeitig speiste diese dubiose Firma mehrere Arbeiter, die für sie arbeiteten, mit Verzichtserklärungen und Einmalzahlungen von wenigen hundert Euro ab.
Dass hier Aussage und Wirklichkeit weit auseinander zu klaffen scheinen, müssen offensichtlich auch immer wieder die Anwälte von Metatec feststellen. Schon die erste Kanzlei, mit der die FAU auch Gespräche führte, riet dem Subunternehmen zur Zahlung der ausstehenden Löhne. Die Kanzlei führte ihr Mandat in diesem Fall nicht fort. Auch der zweite Anwalt legte sein Mandat nur wenige Wochen nach Übernahme nieder. Nun legte auch der letzte und dritte Anwalt sämtliche Mandate nieder. Es wird spannend, wie oft sich dieses Spiel wiederholen und wie beharrlich die Firma bei ihren offensichtlichen Lügen bleiben will.