Seit dem 01. Januar 2018 darf nur noch in der Sexarbeit tätig sein, wer sich offiziell angemeldet hat. Seitdem musst du mit einer Geldstrafe von bis zu 1000€ rechnen, wenn du unregistriert arbeitest. Der „Hurenpass“ gilt für alle unter 21
Seit dem 01. Januar 2018 darf nur noch in der Sexarbeit tätig sein, wer sich offiziell angemeldet hat. Seitdem musst du mit einer Geldstrafe von bis zu 1000€ rechnen, wenn du unregistriert arbeitest. Der „Hurenpass“ gilt für alle unter 21