Im Spannungsfeld zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sollen Gewerkschaften als Vertreter der Erwerbstätigen agieren. Nach den Leitlinien der zur UNO gehörigen ILO und gemäß der Sozialcharta der EU ist eine Organisation eine Gewerkschaft, wenn sie von abhängig Beschäftigten freiwillig gebildet wird, gegnerfrei und sozial mächtig ist. In Deutschland weicht diese Definition allerdings von der gängigen Rechtssprechung ab. Hier können lediglich große Gewerkschaften ihreTariffähigkeit unter Beweis stellen. Am Beispiel des Arbeitskampfes im Kino Babylon Berlin Mitte wollen wir diskutieren, welche Gründe das hat, was die Einschränkung des Koalitionsrechts für die gewerkschaftliche Praxis bedeutet – und ob zentralistisch organisierte Gewerkschaften Ihrem Anspruch als Interessenvertretung überhaupt noch gerecht werden können.
Veranstalter: Humanistische Union, Internationale Liga für Menschenrechte, Repubikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, FAU Berlin und die Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte.