Kampagne gegen die Kündigung eines FAU-Mitglieds aus einer ABM
Bei der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ZIM gGmbH wurde eine Kollege während seiner Probezeit als ABM-Kraft gekündigt, nachdem er sich kritisch zu fehlendem Arbeitsschutz geäußert und sich gegen rassistische Äußerungen positioniert hatte. Die ZIM hingegen gab an, die sei wegen Zuspätkommens erfolgt. Die FAU Berlin setzte sich für die Wiedereinstellung und gegen Sanktionen durch das Jobcenter ein.