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Sexuelle Diskriminierung
Situationen, in denen wir uns ungerecht und herablassend behandelt fühlen, benachteiligt oder ausgeschlossen werden, haben wir alle schon erlebt. Geschieht dies aufgrund unseres Geschlechtes oder der sexuellen Orientierung, spricht man von sexueller Diskriminierung. Die Formen von Diskriminierung sind vielfältig: manchmal offen, oft unterschwellig, in jedem Fall aber fest im gesellschaftlichen Leben verankert und daher häufig einfach toleriert. Gerade am Arbeitsplatz wird oft geschwiegen, aus Angst schlecht aufzufallen oder aus Scham. Dabei hat jede zweite Frau bereits derartige Erfahrungen am Arbeitsplatz gemacht, wie aus einem Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hervorgeht.
Betroffen von sexueller Diskriminierung sind mehrheitlich Frauen. Aber auch Homosexuelle und Transpersonen werden am Arbeitsplatz diskriminiert. Sexismus und sexuelle Diskriminierung spalten die Lohnabhängigen. Sie verhindern eine solidarische Gesellschaft, in der die Würde jedes einzelnen Menschen zählt.
Gender Pay Gap (Einkommensungleichheit)
In Deutschland liegt der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Frauen 22 Prozent unter dem der Männer. EU-weit sind es nur 16 Prozent. Zu diesen Lohnunterschieden führen vor allem Erwerbsunterbrechungen von Frauen, Konzentration in niedrig bezahlten Berufen, durchschnittlich geringere Qualifikation, vermehrte Teilzeitarbeit und der seltene Aufstieg in Führungspositionen
Sexuelle Belästigung
Eine häufige Erfahrung sexueller Diskriminierung am Arbeitsplatz ist die sexuelle Belästigung. Dazu gehören erniedrigende oder anzügliche Kommentare (Bspw. „Komm mal auf meinen Schoß“), aufgedrängte intime Berührungen, sexuelle Angebote, das Übertreten persönlicher Grenzen und Arbeitsplatzgepflogenheiten oder pornografische Darstellungen, die Frauen vorsätzlich verunsichern, verärgern oder erniedrigen sollen.
Es gilt, dass niemand alleine arbeitet und wir alle verantwortlich für eine Umgebung sind, in der wir uns als KollegInnen wohlfühlen und Belästigung keinen Raum hat. Bei ArbeiterInnen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingsfrauen wirkt sich im Zusammenspiel mit Rassismus, möglichen Sprachbarrieren oder einem unsicheren Aufenthaltsstatus eine sexuelle Belästigung zusätzlich verheerend aus.
Bist du betroffen von sexueller Diskriminierung am Arbeitsplatz?
- Sag klar „Nein”!
- Auch körperliche Gegenwehr kann manchmal hilfreich sein.
- Notiere Datum, Ort und Zeit der Vorfälle! (Könnte bei rechtlichen Schritten als Beweismittel dienen).
- Sammel Zeuginnen- und Zeugenaussage.
- Kontaktiere eine Vertrauensperson im Betrieb oder ein Mitglied deiner Gewerkschaft.
- Beschwere Dich bei deinem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin und verlange, dass die Belästigungen in Zukunft verhindert werden.
- Lass Dich von uns beraten.
Nimmst du sexuelle Diskriminierung am Arbeitsplatz wahr?
- Sei aufmerksam.
- Unterstütze die betroffene Kollegin damit sie sich aktiv zur Wehr setzen kann.
- Sucht Euch Verbündete.
- Lach nicht, wenn sich Kollegen oder Kolleginnen lustig machen!
- Sprich mit Kolleginnen und Kollegen offen über das Thema Diskriminierung.
- Mach der betroffenen Person den Vorschlag, sie zu einer Beratung zu begleiten.
Vom Mutterschutz zum Minijob
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Schwangere dürfen ab 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Ent- bindung nicht beschäftigt werden. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts ohne Abzüge. Während der gesamten Schwangerschaft sowie bis 4 Monate nach der Entbindung besteht Kündigungsschutz.
Werdende Mütter genießen in Deutschland besonderen gesetzlichen Schutz (MuSchG). An den Mutterschutz anschließende Leistungen wie die sogenannte „Herdprämie“ begünstigen jedoch eher eine „Hausfrauisierung“ von lohnarbeitenden Frauen, als dass sie für ihre Rechte am Arbeitsplatz Sorge tragen würden. Im Hinblick auf eine mögliche Schwangerschaft werden Frauen seltener befördert oder werden nach Beendigung ihrer Elternzeit innerhalb des Betriebes an einen anderen Arbeitsplatz versetzt. Sie arbeiten ohnehin häufiger im Niedriglohnbereich als ihre männlichen Kollegen. Mütter sind in Deutschland zwar heute häufiger berufstätig als früher, trotzdem aber besonders armutsgefährdet. Der Gesetzgeber drängt viele Frauen in Arbeitsverhältnisse, die niemanden ernähren können. Sie werden finanziell abhängig von staatlicher Hilfe oder dem Gehalt des Ehemanns.
Wir fordern einen ganzheitlichen Schutz für alle werdenden Mütter und eine anschließende Betreuungsgarantie, die allen Eltern einen problemlosen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt ermöglicht.
Eine kämpferische Gewerkschaft…
Antidiskriminierungsgesetz (AGG)
Das AGG ist dazu da, sexuelle Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, Religion, Glauben, Behinderung oder Alter sowie einer Kombination dieser Merkmale zu verfolgen. Auch Belästigung ist als Form der Diskriminierung anerkannt.
… gibt uns die Möglichkeit, uns gemeinsam am Arbeitsplatz und darüber hinaus gegen Sexismus und sexuelle Diskriminierung zu engagieren und zu wehren.
Die Gesetzgebung der letzten Jahre hat sich bewegt und ermöglicht Betroffenen mittlerweile juristisch erfolgreich gegen sexuelle Diskriminierung vorzugehen. Je nach Ausmaß der Diskriminierung führt eine Belästigung am Arbeitsplatz natürlich direkt zur Anzeige. Übrigens ist auch der Arbeitgeber ist verpflichtet gegen Diskriminierung vorzugehen. Tut er dies nicht, besteht die Möglichkeit ihn auf Schadensersatz zu verklagen.
Die FAU ist eine Gewerkschaft, die für die Idee einer solidarischen Gesellschaft streitet. Gegen Sexismus vorzugehen ist daher nicht nur eine wichtige Aufgabe im Hier und Jetzt, sondern ein Bestandteil einer Emanzipation, die wir als Lohnabhängige nur gemeinsam angehen können. Wir müssen uns unserer Verantwortung bewusst sein und Respekt für uns und unsere KollegInnen einfordern. Wir lassen niemanden allein!
Weitere Informationen sowie Beratungsmöglichkeiten finden sich unter Kontakt.