Das Seminar beleuchtet die Schnittstellen von Arbeits- und Sozialrecht – praxisnah und gewerkschaftsorientiert. Themen sind unter anderem: Arbeitslosengeld, Sperrzeiten, Abfindungen und deren Anrechnung, Entgeltfortzahlung versus Krankengeld sowie unterschiedliche Beschäftigungsformen wie Mini-/Midi-Jobs oder Scheinselbstständigkeit. Auch Mindestlohn, Nettolohnvereinbarungen und Rentenfragen kommen zur Sprache. Ziel ist es, arbeitsrechtliche Grundlagen zu verstehen, um Unterstützungsangebote und Fallstricke besser einordnen zu können. Das Seminar richtet sich an Mitglieder mit Interesse an Beratungstätigkeit oder Mitarbeit im Konflikt-Pool und wird von der Kanzlei Stähle durchgeführt.
Das Arbeitsrecht ist nicht immer klar von anderen Rechtsgebieten abgegrenzt. Wir werden erfahren, in welchen Bereichen, sich Arbeits- und Sozialrecht überschneiden: Wie entstehen Ansprüche auf Arbeitslosengeld, in welcher Höhe entstehen sie und unter welchen Bedingungen erfolgen Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld? In Vergleichen vor dem Arbeitsgericht sind Abfindungszahlungen üblich. In der Regel werden diese auf die Ansprüche von Arbeitslosengeld angerechnet, was zu Nachteilen führen kann. Wir werden Alternativen hierzu kennenlernen.
Gegenstand des Seminars wird darüber hinaus die Unterscheidung von Entgeltzahlung im Krankheitsfall und Krankengeld von der Krankenkasse sein. Gegenwärtig gibt es einige Fälle, in denen Arbeitgeber die Zahlung von Entgeltfortzahlung verweigern. Auf die zu Grunde liegende Rechtsprechung werden wir ebenfalls eingehen.
Wir werden uns den verschiedenen Arten von Beschäftigungsverhältnissen und ihren sozialrechtlichen Folgen zuwenden: geringfügige Beschäftigung (Mini-Jobs), Midi-Jobs, Selbstständigentätigkeit und Scheinselbstständigkeit.
Weiterhin wollen wir in dem Zusammenhang ansprechen: Nettolohnvereinbarungen (anstatt Bruttovergütung), Mindestlohn (seine Berechnung und Unterschreitung) und bei Bedarf: private versus gesetzliche Krankenkasse, Voraussetzungen für den Rentenbezug, Abgrenzung von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II.
Das reine Arbeitsrecht ist sicher nicht unser erster gewerkschaftlicher Ansatzpunkt, doch erst wenn wir seine Grundzüge kennen und verstehen, können wir einschätzen welche seiner Einrichtungen uns in bestimmten Situationen unterstützen oder einschränken.
Das Seminar wird von der Anwaltskanzlei Stähle durchgeführt richtet sich zum Beispiel für Mitglieder an, die sich für die Mitarbeit im Konflikt-Pool oder der AG Beratung interessieren.
06.09.2025, 10–16 Uhr
FAU-Lokal, Grüntaler Str. 24
Frühstück vorhanden
Anmeldung: faub1625@fau.org
Sprache: Deutsch