
Wenn wir in Arbeitskonflikten und Arbeitskämpfen auf das Arbeitsgericht zurückgreifen ist es entscheidend, dass wir die formalen Anforderungen erfüllen. In dem Seminar widmen wir uns daher wichtigen Fragen wie: Wie mache ich Ansprüche geltend, was sind Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag und wann sind sie wirksam, was bedeuten tarifvertragliche Ausschlussfristen, was ist im Verhältnis hierzu die Verwirkung und Verjährung?
Wir werden lernen, wie man eine Klage beim Arbeitsgericht einreicht, insbesondere: gegen welche Personen, juristische und/oder natürliche Personen hat sich eine Klage zu richten? Ein kurzer Exkurs ins Gesellschaftsrecht soll ein Verständnis für die juristische Person und die handelnden Organe vermitteln.
Der Mindestinhalt einer Kündigungsschutzklage, einer Lohnklage wird anhand von Musterbeispielen besprochen. Wie berechne ich eine Lohnforderung, wie ermittle ich den Wert der Überstunden, wie errechne ich die Urlaubsabgeltung? Anhand welcher Kriterien überprüfe ich den Inhalt eines Arbeitszeugnisses?
Wir werden uns anschauen, worauf wir beim Abschluss eines Vergleichs und eines Aufhebungsvertrags achten müssen und wie wir mit dem Gericht kommunizieren und welche Fallstricke es dabei gibt. Wie berechnen sich die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens und wer hat sie zu tragen? Wer kann wie Prozesskostenhilfe beantragen?
Das reine Arbeitsrecht ist sicher nicht unser erster gewerkschaftlicher Ansatzpunkt, doch erst wenn wir seine Grundzüge kennen und verstehen, können wir einschätzen welche seiner Einrichtungen uns in bestimmten Situationen unterstützen oder einschränken.
Das Seminar wird von der Anwaltskanzlei Stähle durchgeführt richtet sich zum Beispiel für Mitglieder an, die sich für die Mitarbeit im Konflikt-Pool oder der AG Beratung interessieren.
15.11.2025, 10–16 Uhr
FAU-Lokal, Grüntaler Str. 24
Frühstück vorhanden
Anmeldung: faub-oa@fau.org
Sprache: Deutsch
