Wild bestreikt
taz: Herr Duncker, die Gorillas-Riders in Berlin blockieren die Eingänge der Warenlager, um den Lieferbetrieb lahmzulegen. Keine dieser Aktionen war von einer Gewerkschaft organisiert. Sind die Streikenden dennoch rechtlich abgesichert?
Simon Duncker: Nein. Es handelt sich um einen sogenannten wilden Streik, also um einen, der unabhängig von den Gewerkschaften organisiert wurde. Nach derzeitiger Rechtslage sind die Streikenden deshalb nicht vor Kündigungen geschützt. Die Arbeitgeber:innen könnten argumentieren, dass die Arbeiter:innen ihre Seite des Arbeitsvertrags nicht erfüllen. Für Nicht-EU-Bürger:innen hängt der Aufenthaltsstatus ja auch von einer Beschäftigung ab.