Keiner trägt die Schuld
Aus dem Artikel:
Das Arbeitsgericht Berlin hat es vergeigt. Es hätte in die Geschichte der Bauwirtschaft eingehen und einen wegweisenden Präzedenzfall schaffen können. Stattdessen folgte es der bisherigen Rechtsauffassung, dass der Bauherr nicht für ausstehende Zahlungen bei Bauvorhaben geradestehen muss.