Gericht weist Klage von Mall-of-Berlin-Bauarbeiter ab
Aus dem Artikel:
Auch der Generalunternehmer ist insolvent. Sich daraufhin an die HGHI Leipziger Platz GmbH als Bauherrin zu wenden, war für Ovidiu Mandrila und seinen Anwalt Sebastian Kunz daher logische Konsequenz. Kunz argumentierte am Mittwoch während des ersten und letzten Prozesstermins, die HGHI sei nicht nur Auftraggeberin, sondern auch Bauunternehmerin: »Man kann nicht sagen, dass die Bautätigkeit hier unerheblich ist.« Die HGHI entwickele Baugrundstücke und werte sie dadurch auf.