Für den guten Zweck
Aus dem Artikel:
Einer der Kläger ist Michael R., der seinen vollen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Fünf Jahre lang erledigte er für die Böll-Stiftung nach eigenen Angaben Um-, Auf- und Abbauarbeiten bei Konferenzen. Dafür erhielt er acht Euro pro Stunde, sagt er. Weniger Geld also, als ihm bei einer direkten Beschäftigung zustünde, erklärt die FAU. In der Tat klingen acht Euro bescheiden für eine Organisation, deren nahestehende Partei gerade heftig für einen Mindestlohn von 8,50 wirbt.