Eine Frage der Haftung
Aus dem Artikel:
In Fällen, in denen der direkte Auftraggeber für ausbleibende Löhne nicht belangt werden kann, greift die sogenannte Generalunternehmerhaftung. […] Der Frage ist nun: Wer gilt als »Unternehmer«? In der gängigen Rechtsprechung wird darunter lediglich der Generalunternehmer verstanden, nicht aber der Bauherr eines Projekts. Das steht so aber nicht im Gesetz. Möglich wäre also auch, den Investor zu verklagen. Genau das haben zwei der rumänischen Bauarbeiter der Mall of Berlin, Ovidiu Mindrila und Niculae Hurmuz, getan. Unterstützt werden sie von der Basisgewerkschaft FAU.