Ein Investor haftet nicht
Aus dem Artikel:
"Zu klären war am Mittwoch, ob ein Investor für ausbleibende Löhne von Subunternehmen haftbar gemacht werden kann. Für Klaus Stähle, Anwalt der Kläger, lasse sich das Arbeitnehmerentsendegesetz durchaus so interpretieren. Der Unternehmer, so steht es im Gesetz, müsse für Nachunternehmen haften. In der bisherigen Rechtsprechung wurde das auch so gehandhabt.
Beim Generalunternehmer war allerdings Schluss: Ein Auftraggeber oder Financier wurde bisher nicht haftbar gemacht, außer er war gleichzeitig Bauträger - also ein Unternehmen, das Gebäude errichten lässt, um sie zu verkaufen."