Arbeitsministerium sind geprellte Arbeiter egal
Aus dem Artikel:
Ein Mitarbeiter der ver.di-Geschäftsstelle in Berlin betonte gegenüber »nd«, dass ein Urteil des Bundesgerichtshofs im letzten Jahr die Durchsetzung der Rechte der Beschäftigen erschwert habe. Es hatte entschieden, dass Beschäftigte, die sich auf Schwarzarbeit einlassen, ihren Lohn nicht einklagen können. Hier würden unter dem Vorwand des Kampfs gegen Schwarzarbeit die Rechte von ausländischen Arbeitern erschwert, kritisiert die FAU. Eine Lohnarbeit ohne Arbeitsvertrag werde als Schwarzarbeit bewertet, ohne zu berücksichtigen, dass den Beschäftigten, die das deutsche Rechtssystem nicht kennen, der Vertrag von den Unternehmen verweigert wurde.