Studentische Klage auf angemessene Bezahlung abgewiesen
Am gestrigen Dienstag, 15. September 2020 wurde vor dem Arbeitsgericht Potsdam über die Befristung und tarifliche Eingruppierung eines Mitglieds der FAU Sektion Potsdam verhandelt. Der Kläger war als studentische Hilfskraft an der Universität Potsdam beschäftigt, wo er organisatorische Aufgaben im IT-Bereich wahrgenommen hat, beispielsweise Terminkoordination, Protokollführung und die Aktualisierung der Website. Das Gericht hat die Klage auf Eingruppierung in den Tarifvertrag der Länder (TV-L) und unbefristete Anstellung abgewiesen.
So war das Gericht der Auffassung, die vom Kläger ausgeübten Tätigkeiten seien wissenschaftlich und müssten daher nicht nach den Regeln des Tarifvertrags behandelt werden. „Es ist enttäuschend, dass das Arbeitsgericht mit diesem Ergebnis die jahrelange Tarifflucht der Universität durchgehen lässt. Folgt man der Annahme des Gerichts, könnte die Uni jetzt auch alle Sekretariate mit Studierenden besetzen, um Lohnkosten zu sparen. In der Verhandlung habe ich nicht den Eindruck erhalten, dass das Gericht sich mit der Umgehungspraxis bei den Hochschulen ernsthaft befassen und die Rechte der Arbeitenden schützen möchte“, bilanziert René Wolf von der FAU.
Vincent Heßelmann von der FAU ergänzt: „Das Ergebnis der heutigen Verhandlung hat uns als Gewerkschaft noch einmal vor Augen geführt, dass auch öffentliche Institutionen wie die Hochschulen nichts unversucht lassen, um bei ihren Angestellten Geld zu sparen. Studentische Beschäftigte haben dabei noch eine schlechtere Position als andere Beschäftigte, solange sie nicht in den TV-L aufgenommen werden. Doch das können nur kämpferische Kolleg*innen gemeinsam erreichen und wir werden sie dabei auch in Zukunft unterstützen“.