Heinrich Böll Stiftung: Illegale Leiharbeit durch Gericht bestätigt
Heute wurde vor dem Berliner Arbeitsgericht einer angestrengten Klage auf Festanstellung gegen die Heinrich Böll Stiftung (HBS) durch ein FAU-Mitglied stattgegeben, eine Berufung ist möglich. Der Prozess sowie der Arbeitskonflikt wurden von der FAU Berlin begleitet, in der sich MitarbeiterInnen vor Monaten organisiert haben um gegen die prekären Arbeitsbedingungen in der Konferenzassistenz anzukämpfen.
Der Prozess bestätigte damit die Haltung der Basisgewerkschaft, dass es sich bei den Arbeitsbedingungen ebenso um illegale Leiharbeit gehandelt hat, mit der ebenso Tarifstandards umgangen wurden. Der betroffene Kollege ist nun rückwirkend seit 2011 Angestellter der HBS. Die FAU Berlin fordert nun die Anstellung nach TVöD für alle betroffenen KollegInnen.
Seit April stellt sich die Geschäftsführung gegen ernsthafte Verhandlungsgespräche und ließ sich auch nach wochenlangem gewerkschaftlichem Druck nicht an den Verhandlungstisch bringen. „Jetzt eine Berufung gegen das Urteil einzulegen würde die grüne Maske endgültig blank legen“ sagt Markus Weise, Gewerkschaftssekretär der FAU Berlin. „Die Stiftung ist nun am Zuge vernünftige Stellen für die KollegInnen zu schaffen, wenn sie weitere Klagen und Prozesse umgehen möchte“. Die FAU Berlin, welche zuletzt auch die Grünen, die mehrheitlich in den Gremien der Stiftung vertreten sind, angesprochen hat, ist weiterhin zu ernsthaften Gesprächen bereit.
Berlin den 05.09.2013