Schluss mit dem Minijoblöhnertum!
Seine Forderungen umfassten zudem die Auszahlung der restlichen Urlaubstage, der Nachtzuschläge und die ausstehende Arbeitsvergütung. Vorausgegangen waren die Bemühungen unseres Mitglieds, die Arbeitsbedingungen für MinijobberInnen in der Firma zu verbessern. Ende April kam es dann durch die Mitteilung, dass es keine Arbeit mehr für ihn geben werde, zu einer kalten Kündigung.
Mit Hilfe der Sektion Bau und Technik der FAU Berlin und der Minijob-AG der Anarchosyndikalistischen Jugend wehrte sich der bereits seit einem Jahr bei Party Rent Berlin Beschäftigte gegen diese „Kündigung“. So wurde anfangs unverfroren versucht, die gesetzlich vorgesehene Kündigungsfrist von vier Wochen (die nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gelten) zu umgehen. Erst ein Brief der Gewerkschaft führte zum Umdenken. Durch diese Beharrlichkeit konnten alles in allem noch fast 1200 € brutto (inklusive einer bei der Güteverhandlung erzielten vergleichsweise sehr hohen Abfindung von 500 €) erstritten und die „betriebsbedingte“ Kündigung auf den 15. Juni verschoben werden.
Unser Fazit: Auch als MinijobberIn lohnt es sich zu kämpfen und sich nicht zum modernen Tagelöhner bzw. zur modernen Tagelöhnerin degradieren zu lassen.
Weitere Informationen:
- Artikel zur Flyer-Aktion vor Party Rent Berlin am 7.6.
- 19.6. Vorstellung der Minijob-Broschüre der ASJ Berlin
- Themenportal Minijobs der ASJ Berlin "Jung und billig?!"-Kampagne
- Sektion Bau und Technik der FAU Berlin