MinijobberInnen haben auch Rechte!
Hintergrund ist ein Arbeitskonflikt wegen kalter Kündigung des Gewerkschaftsmitgliedes (Mitteilung, dass es keine Arbeit mehr für den Kollegen geben würde), die erst durch die Intervention der Gewerkschaft zu einer ordentlichen und damit fristgerechten Kündigung führte. Damit kann der Kollege zumindest bis zum regulären Beschäftigungsende weiterhin seinen ihm zustehenden Lohn einfordern. Außerdem wehrt sich der Kollege mit Hilfe seiner Gewerkschaft auch gegen die Kündigung an sich.
Bei Party Rent Berlin arbeitet ein nicht unerheblicher Teil als MinijobberInnen. Deshalb hat sich die Sektion Bau und Technik der FAU Berlin mit der Minijob-AG der Anarcho-Syndikalistischen Jugend zusammengetan und auch deren Kampagnen-Flyer „Jung und billig?! – Gegen Ausbeutung im Minijob“ an Beschäftigte und PassantInnen verteilt.
Mehr Informationen:
- Party Rent Berlin - Flyer vom 7.6.13. als Download
- 19.6. Vorstellung der Minijob-Broschüre der ASJ Berlin
- Themenportal Minijobs der ASJ Berlin "Jung und billig?!"-Kampagne
- Sektion Bau und Technik der FAU Berlin