[Mall of Shame] ZAHLTAG! Gericht bestätigt Versäumnisurteil
Dieser Erfolg vor Gericht soll ebenso zeigen, dass es eine kämpferische Perspektive und Alternative gegen die Dreistigkeit und Ausbeutung auch an Prestigeobjekten wie der Mall of Shame gibt und dass es sich lohnt, gewerkschaftlich zu kämpfen. Hinter den in der FAU organisierten Arbeitern liegen nun Monate dieses Kampfes. Heute erhielten die zwei Ersten von ihnen die Aussicht, die ihnen zustehenden Löhne zu erhalten. Dies ist ein wichtiger Sieg gerade vor dem Hintergrund, dass es mittellosen migrantischen Arbeitern alles andere als leicht gemacht wird, sich für ihre Rechte juristisch einzusetzen.
Gearbeitet hatten die Arbeiter ursprünglich für gesetzeswidrige Löhne von 5 bis 6 Euro, die unterhalb des Mindestlohnes im Baugewerbe lagen. Die FAU Berlin forderte vor Gericht schließlich eben jenen Mindestlohn im Baugewerbe ein. Auch arbeitet die Arbeitsgruppe „Mall of Shame“ weiterhin an dem Fall und mittlerweile auch an der Erstellung von Informationsmaterial für migrantische ArbeiterInnen auf Berliner Baustellen, um dem flächendeckenden Phänomen der Ausbeutung etwas entgegenzusetzen.
Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich. In diesem Fall wird die FAU Berlin auch weiterhin die Arbeiter und die Prozesse begleiten.
Aktuelle Berichterstattung
neues deutschland: Etappensieg für Mall-Arbeiter
taz: Kommentar - Ein Hauch von Gerechtigkeit
Berliner Morgenpost: Gericht gibt rumänischen Bauarbeitern recht
Berliner Zeitung: Ärger um "Mall of Berlin": Rumänische Arbeiter gewinnen gegen Bauunternehmen
Berliner Zeitung: Gratulation an die Rumänen von der „Mall of Shame“!
rbb: "Mall of Berlin"-Subunternehmer muss Lohn nachzahlen
Tagesspiegel: Arbeitsgericht spricht geprellten Bauarbeitern Lohn zu
taz: Die Löhne sind eine Baustelle
Junge Welt: Arbeit zum Discounterpreis