[Mall of Shame] Briefkastenfirma kommt erstmals davon
Alles nur ausgedacht?
Das Subunternehmen konnte nicht leugnen, dass Alexander „Sascha” P., einer derjenigen, die nach Aussagen der Arbeiter u.a. für die Einweisung der Bauarbeiter zuständig war, mit der Firma zumindest zusammenarbeitete. Nach Aussagen der Gegenseite war Sascha jedoch als „Übersetzer” für das Subunternehmen tätig und ließ sich auf eigenen Wunsch von der Firma BV & M Bauvertrieb und Management GmbH abrechnen. Der Geschäftsführer der Briefkastenfirma openmallmaster wurde im Juni 2015 ebenso Geschäftsführer eben jener weiteren Kleinstfirma. Auch dass die Arbeiter den Bauleiter der Firma Wiktor K. benennen konnten – angeblich der einzige Mitarbeiter dieses ominösen Subunternehmens – spielte keine große Rolle.
Rechnung der Ausbeuter ging auf
Damit zeigt sich die Effektivität der ebenso vom Gericht attestierten ”komplexen” Situation auf der Baustelle, wobei undurchsichtig und ausbeuterisch die noch treffenderen Adjektive wären. Ein Wunder war diese Entscheidung daher nicht, da es schwer zu beweisen ist, welches Subunternehmen oder Sub-sub-subunternehmen denn genau für die Ausbeutung welcher von hunderten von Wanderarbeitern auf solch einer riesigen Baustelle haftet. Denn die entscheidende Tatsache sind eben jene fehlenden Dokumente wie Arbeitsverträge, die den Arbeitern niemals ausgestellt wurden. An der Spitze dieser Sub-Sub-Sub-Kette stand die kurz nach der Fertigstellung insolvent gegangene Fettchenhauer Controlling & Logistics GmbH (FCL) mit ihrem damaligen Geschäftsführer Andreas Fettchenhauer und der Investor Harald Huth, der mehrheitlich über eine Holding an der FCL beteiligt war.
Ausbeutung? Kapitalistischer Normalzustand
Die ”Mall of Shame” ist bei weitem kein Einzelfall. Neben der Baubranche sind auch immer mehr die Gastro- und Pflegearbeit hochprekär, die Beschäftigten nicht selten nicht-deutsche EU-BürgerInnen, die meist noch weniger über ihre Rechte wissen als ArbeiterInnen aus Deutschland. Zudem werden Sprachbarrieren bewusst ausgenutzt. Und auch wenn die Arbeiter in diesen zwei Fällen vor Gericht verloren haben, haben sie dennoch so einiges erreicht: Dadurch, dass sie sich organisiert haben und sich Unterstützung durch eine tatkräftige Gewerkschaft geholt haben, haben sie das Thema auf die öffentliche Tagesordnung in Berlin und ganz Deutschland gebracht. Sie konnten sich ihre Würde erkämpfen und können ein Beispiel für andere ArbeiterInnen sein, dass es auch für WanderarbeiterInnen ohne Deutschkenntnisse nicht unmöglich ist, sich gegen Ausbeutung zu wehren.
Die FAU Berlin wird nun rechtlich prüfen, wie sie mit diesen Urteilen umgehen wird. Gewerkschaftlich wird sie alle beteiligten Akteure weiter in die Pflicht nehmen, dem Leugnen der Unternehmen, Ignoranz städtischer Verantwortlicher und auch einstweiliger Verfügungen zum Trotz.
Mall of Shame – Bezahlt die Arbeiter!
Es stehen noch fünf weitere Fälle um dem Komplex ”Mall of Shame” an, jeweils am 8.10.2015 und 28.10.2015 vor dem Arbeitsgericht Berlin.