Gericht findet unerschwingliche Schiedsgerichtkosten ungerecht
Eleftheria hat als freiberufliche Sachbearbeiterin für eine in Dresden registrierte, aber von Dubai aus geführte Firma gearbeitet. Ihr Auftraggeber weigerte sich, ihr das letzte Monatsgehalt auszuzahlen. Eleftheria hat im April vor dem Landgericht Dresden Anklage erhoben, mit der Begründung, die in ihrem Vertrag festgehaltene Klausel, welche besagt, dass alle Streitigkeiten von der Deutschen Institution für Schiedsgerichtbarkeit (DIS) ausgetragen werden müssen, sei unfair. Um den Fall vor der DIS auszutragen, hätte Eleftheria mehr als das Dreifache eines Monatsgehalts vorauszahlen müssen.
Das Landgericht Dresden befand, dass ein Schiedsgerichtsverfahren nicht gerecht ist, wenn einer der Beteiligten die Verfahrenskosten nicht zahlen kann. Das Gericht hat Eleftheria die Möglichkeit eingeräumt, den Abschnitt in ihrem Vertrag, der sich auf das Schiedsgericht bezieht, zu kündigen. Es ließ Eleftherias Auftraggeber die Option offen, das Schlichtungsverfahren selber zu bezahlen. Eleftherias Klage über die fehlende Lohnauszahlung kommt nun am 11.11.2014 um 11:00 vor das Landgericht Dresden.
Eine weitere gute Nachricht ist, dass das Gericht ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe angenommen hat. Obwohl Eleftheria nicht in Deutschland lebt, hat das Gericht ihr das Recht zugesprochen, trotz ihres geringen Einkommens in Deutschland um ihr Recht zu kämpfen.
Auch wenn dies für Eleftheria einen großen Sieg darstellt, bleibt die Tatsache bestehen, dass Auftraggeber solche Schiedsklauseln gezielt einsetzen können, um ahnungslose Freiberufler um ihre Rechte zu bringen. Jeder kann eine solche Klausel von der DIS Webseite kopieren und in einen Vertrag einfügen.
Mehr Information über Eleftherias Fall: https://berlin.fau.org/news/help-greek-working-single-mom-fight-for-justice