Der erste Mai 2014 bei den schwarz-roten Fahnen
„Tarifeinheit“ heißt Burgfrieden – Tarifpluralität und Streikrecht stärken!
Ein inhaltlicher Schwerpunkt der FAU Berlin bildete dieses Jahr die Kritik an der gesetzlichen Initiative von großer Koalition zur sogenannten Tarifeinheit. Vor vier Jahren kippte das Bundesarbeitsgericht endlich die überkommene Tarifeinheit, deren Prinzip, ein Betrieb = ein Tarifvertrag, zuvor nichts anderes als ein undemokratisches Instrument des Burg- und Betriebsfriedens darstellte. Ein Tarifvertrag bedeutet im Normalfall auch nur eine Gewerkschaft. Die Folge: Andere Gewerkschaften besaßen kein Streikrecht.
Nun will gerade die SPD das Projekt der „Tarifeinheit“ per Gesetz erneut durchdrücken. Bereits vor einigen Jahren entstand das Gesetztesvorhaben noch in Zusammenwirken von DGB-Spitze und Arbeitgeberverbänden. Ein breites Bündnis verschiedener GewerkschafterInnen außer- und innerhalb des DGB machte Druck, woraufhin der DGB Abstand von dem Vorhaben nahm . Die Tarifeinheit sicherte dem DGB-Apparat jahrzehntelang einen Platzhirsch-Effekt gegenüber den kleineren Gewerkschaften zu. Und sie sicherte umgekehrt den Bossen eine verlässliche Kostenkalkulation zu – damit war auch die Tarifeinheit ein Faktor der sinkenden Reallöhne der letzten Jahrzehnte in Deutschland.
Nina Matzek, die im April neu gewählte allgemeine Sekretärin der FAU Berlin, verdeutlicht die Position der Basisgewerkschaft: „Wir treten für ein umfassendes Streikrecht ein. Streikrecht ist ein Menschenrecht“.
Der erste Mai – ein wichtiges Symbol der revolutionären Gewerkschaftsbewegung
Auch der der erste Mai selbst (siehe Flugblatt unten) wurde thematisiert: Der erste Mai ist insbesondere für die (anarcho-) syndikalistische Gewerkschaftsbewegung von symbolischer Bedeutung: Durch die Haymarket-Affäre von Chicago 1887, an deren Ende acht anarchistische Gewerkschafter unschuldig zu lebenslanger Haft oder zum Tode verurteilt wurden, entstand der internationale Kampftag der ArbeiterInnen. Die Haymarket-Affäre war Resultat des Kampfes von Gewerkschaften für den Acht-Stunden-Tag.
In Deutschland missbrauchten die Nazis den Tag für ihre geschichtsrevisionistische Umdeutung in den „Tag der nationalen Arbeit“ – nachdem sie ihn im April 1933 als arbeitsfreien Feiertag einführten stürmten die Nazis am 2.Mai die Gewerkschaftshäuser und verboten die Gewerkschaften.
Doch auch die heute weitverbreitete Bezeichnung als „Tag der Arbeit“ durch große Gewerkschaften, Politik und Medien tut ihr Übriges, den ersten Mai als billige Folklore für die Lohnarbeit und Sozialpartnerschaft zu benutzen. Den restlichen Raubbau an der Erinnerung und den Wurzeln dieses Tages schafft die jährlich gerade in Berlin immer größer werdende inhaltsfreie Party- und Konsumverwertung.
Die weltweite (anarcho-) syndikalistische Gewerkschaftsbewegung bemüht sich daher diesen Tag als Symbol für die sozialen Kämpfe der ArbeiterInnen in Erinnerung zu halten.