Schwedische Schule: FAU fordert weiterhin Rücknahme der Kündigungen
Am 17. Oktober hat das Arbeitsgericht Berlin den ersten Fall eines gekündigten FAU-Mitglieds, einem Lehrer für Sport und Naturwissenschaft, an der schwedischen Schule in Berlin behandelt. Der Antrag, die Kündigungen zurückzunehmen wurde in erster Instanz abgelehnt. Dies ändert in keiner Weise die Tatsache, dass die Schule die einzigen zwei Gewerkschaftsmitglieder an der Schule nach einer Massenkündigung der gesamten Belegschaft nicht wieder eingestellt hat und nun andere Personen an ihrer Stelle einsetzte, trotz der mehrfachen Behauptung "keine externe Rekrutierungen" vorzunehmen.
Die FAU Berlin unterstrich in der Vergangenheit bei mehreren Aktionen, dass sie diesen gewerkschaftsfeindlichen Kurs der Geschäftsführerin nicht dulden wird und eine Rücknahme der Kündigungen fordert. Im November geht der Prozess weiter mit dem nächsten FAU-Mitglied. Das letzte Wort zu diesem Thema ist noch lange nicht gesprochen!