Ein Kampf um Gerechtigkeit – nicht nur für die Arbeiter der Mall of Shame
Der Kampf hat nicht an Relevanz verloren, denn mit dem Prozess wird juristisches Neuland betreten: Gelingt es den Kollegen mithilfe der FAU Berlin vor Gericht gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG zu gewinnen, wird ein Präzedenzfall geschaffen für viele andere ausgebeutete ArbeiterInnen.
Bei der Güteverhandlung ging es zunächst um den ausstehenden Lohn eines der Kollegen in Höhe von 4.133,51 €. Seit Oktober 2014 kämpfen sieben der Arbeiter der Mall of Berlin mit der FAU Berlin um ihre Löhne, vor Gericht und auf der Straße. Sie bekamen in fast allen Fällen das Recht auf den ihnen vorenthaltetenen Lohn zugesprochen, sahen aber noch kein Geld, da die beiden Subunternehmen, die sie beschäftigten, abgetaucht oder pleite gegangen sind.
Wir halten Huth den Hut hin
Doch nun ist es wahrscheinlich, dass die Profiteure der Ausbeutung an der Mall of Shame auch tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden können. So folgte der Richter in der Güteverhandlung weitgehend der Argumentation der Klägerseite und legte einen Vergleich nahe. Die Gegenseite war aber zu keiner Einigung bereit. Es ist leicht für die HGHI, schamlos in der Öffentlichkeit zu behaupten, sie hätte alle Firmen korrekt bezahlt und alles gegen Ausbeutung auf dem Bau getan. Verantwortung zu übernehmen und den Lohn endlich zu zahlen, fällt ihr hingegen offenbar immer noch sichtlich schwer. Nicht einmal im Angesicht der Klage und der Tatsache, dass nun schon einige Gerichte feststellten, dass die Arbeiter zweifelsfrei auf der Baustelle arbeiteten.
Was nun?
Die Rechtslage:
In diesem Fall ist § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes relevant, der regelt, dass der Auftraggeber wie ein Bürge für die Zahlung des tariflichen Mindestlohns an die Arbeitnehmer ihrer Sub- unternehmen haftet. Durch das neue Mindestlohngesetz ist dabei der Klägerseite ein Vorteil entstanden, weil damit der Begriff der Bürgen-haftung ausgeweitet wurde.
"Same procedure as every year"
Die Auseinandersetzung geht somit weiter und kann noch mehrere Jahre andauern. Dieser Konflikt wird wohl nicht in der 1. Instanz entschieden werden. Mit der grundsätzlichen Frage, wie das relativ neue Mindestlohngesetz eigentlich verstanden werden soll, könnte es noch bis vors Bundesarbeitsgericht gehen. Es geht dabei längst um mehr, als die Löhne der rumänischen Kollegen. Fällt die Rechtsprechung zugunsten der betrogenen Arbeiter aus, wäre es ein für viele andere Fälle relevantes Beispiel. Das systematische Lohndrücken der Subunternehmer ließe sich ein Stück weit einschränken und Mindestlohnklagen anderer ArbeiterInnen hätten auch Aussicht auf Erfolg.
Unser Atem ist lang!
Dass der Klageweg Jahre dauert und dadurch potentielle KlägerInnen abschrecken soll, ist Kalkulation. Wir können an dieser Stelle nur dokumentieren, was wir praktizieren: Nicht aufgeben, um keinen Preis! Wir fordern für unsere Mitglieder, die seit Oktober 2014 im Schatten des 1-Milliarden-Palastes des Investors für ihr Recht und ihre Würde kämpfen, den Lohn, den man ihnen nie zugestehen wollte.
Wir setzen Solidarität gegen Ignoranz und Ausbeutung und gewerkschaftliche Organisierung gegen die individuelle Resignation. Dieser Prozess ist ein Präzedenzfall – und der Kampf der FAU mit ihren Kollegen eine Ansage an alle Profiteure solcher "Geschäfte" auf dem Bau.
Herzlichst kämpferisch auch 2017 - Mall of Shame, pay your workers!