Antrag auf Ordnungsgeld oder Haft abgewiesen
Gleichzeitig wurde der FAU Berlin ein erneuter Antrag zugestellt, in dem die Babylon-Geschäftsführer Grossman und Hackel eine Erhöhung bzw. ein erneutes, noch empfindlicheres Bußgeld beantragen, da die FAU Berlin das Wort Gewerkschaft nicht aus ihrer Satzung getilgt habe. Man mag uns verbieten wollen, wie wir uns öffentlich nennen was schon skandalös genug ist. Uns unser Selbstverständnis in einem unserer internen Dokumente untersagen zu wollen, ist absurd, kommentiert Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin, den Antrag.
Weitere Informationen:
o Allgemeines zum Gewerkschaftsverbot auf www.fau.org/verbot
o Appell des Solidaritätskomitees für Gewerkschaftsfreiheit auf labournet.de