FAU Berlin: Aktuell (Newsfeed)
SO36: Arbeitskonflikt beendet
Oktober - Dezember 2019 Wenige Tage nach der aus Gewerkschaftssicht erfolgreichen Rücknahme der Kündigung hat unser Kollege wieder seine Arbeit im SO36 aufgenommen.
Bis jetzt (Stand Dezember 2019) läuft alles sehr zufriedenstellend und in einem respektvollen Umgang miteinander ab. Die FAU Berlin betrachtet den Arbeistkonflikt daher nun als beendet.
FAU Berlin unterstützt Klimastreik am 29.11.2019
Seit ca. einem Jahr wird jede Woche für den Schutz und die Rettung unseres Klimas gestreikt – schon lange sind es nicht mehr nur die Schüler*innen von FridaysForFuture, die sich jeden Freitag versammeln. Mittlerweile stehen weltweit Menschen jeden Alters und aus allen Teilen der Gesellschaft in einem breiten Bündnis zusammen und fordern eine wirksame Klimapolitik. Diesen Forderungen blieben Politiker *innen bislang jedoch schuldig.
Der Ausstoß von Klimagasen und die Nutzung fossiler Brennstoffe müssen drastisch gesenkt, die Energiewende neu gestartet werden. Für einen nachhaltigen Klimaschutz muss jedoch auch die vorherrschende Wirtschaftsweise grundlegend geändert werden. Der sogenannte „grüne Kapitalismus“ ist ein sich selbst widersprechender Mythos. Profitorientiertes Wirtschaften und nachhaltiger Klimaschutz sind nicht miteinander vereinbar.
Die Folgen des Klimawandels werden sich außerdem der sozialen Ungleichheit entsprechend unterschiedlich schwerwiegend auswirken. In der Klimapolitik geht es somit auch immer um die Gesellschaft, in der wir leben und die Frage, wie wir diese gestalten wollen.
Der Streik bleibt hierfür das richtige Mittel, um politischen und wirtschaftlichen Druck von unten aufzubauen. Die FAU Berlin unterstützt weiterhin den Klimastreik, diesmal am 29.11.2019. Klimagerechtigkeit bleibt Handarbeit!
Mehr Informationen:
• https://fridaysforfuture.berlin/neustartklima/ oder #neustartklima
• klima-streik.org/aufruf
• scientists4future.org/stellungnahme/fakten/
Freelance Translators - Filling the Gaps
In this article about a novel and it's way into english translation we take the perspective of a freelance translator:
http://blog.lareviewofbooks.org/essays/filling-gaps-translating-milos-crnjanskis-novel-london/
Published on the "Los Angeles Review of Books" blog, by one of our members, the text provides insights into the manifold connections between the author, the book market and the precarious proactive translator.
"The challenge for proactive translators is that we are often forced into the role of literary agents, hustling to entice publishers and to arrange funds for the translation."
HU Berlin auf Tarifflucht
Der 2018er TVStud-Streik aus Sicht der FAU Berlin
Die Sektion Bildung der FAU Berlin unterstützt die Petition gegen prekäre Arbeitsbedingungen an der FU Berlin
Die Petition ist nicht genug.
Die Universität ist eine Institution, die
- eine feudale Struktur hat, in der Professor*innen die gesamte Macht und Fähigkeit haben, alle Entscheidungen zu treffen,
- Bildungsungerechtigkeit und soziale Ungleichheiten im Zusammenhang mit Sexismus, Rassismus, Klassismus und anderen Formen der Diskriminierung hervorbringt und verstärkt.
- sich an Unternehmen, Märkten und Profit orientiert, und von neoliberaler Politik geleitet ist.
Die FU Berlin ist keine Ausnahme.
Wir unterstützen die Initiative FU:Fair&Unbefristet. Die Petition der Initiative ist ein guter Ausgangspunkt, aber wir denken, dass es nicht genug ist. Wir wollen die Diskussion nicht nur auf kleine Änderungen des TVL FU (der Tarifvertrag unserer Universität) fokussieren, sondern darauf, wie wir Arbeit, Forschung und Studium an unserer Universität strukturieren.
Neben der Unterstützung bestehender Initiativen wollen wir auch die folgenden Fragen denken und diskutieren:
- Wie kann unsere Universität demokratischer werden?
- Wie können wir die Arbeitsbedingungen an unserer Universität verbessern, für administratives und akademisches Personal, für (outgesourcte) Dienstleister innen, IT und studentische Mitarbeiter innen?
- Was können wir als Universität tun, um den Klimawandel zu bekämpfen?
- Wie könnte unsere Universität inklusiver und vielfältiger sein?
- Wie können wir uns organisieren, um die Veränderungen, die wir erreichen wollen, umzusetzen?
Wir haben keine fertigen Antworten auf diese Fragen. Egal, ob du Student*in, Büroangestellter*e, Reinigungskraft oder Forscher*in bist: Wir brauchen deine Unterstützung und Perspektive, um die Situation zu verbessern.
E-Mail: faub-fuberlin@fau.org
Website: https://berlin.fau.org/strukturen/bildung/
Flyer (zum Ausdrucken): fu-flyer5a_2x_de.pdf
Petition: https://blogs.fu-berlin.de/fairunbefristet/
Bundesarbeitsgericht: Lohnraub weiterhin ohne Folgen für den Investor der Mall of Shame
Strategische Insolvenzen?
Sieben Bauarbeiter, die an der Baustelle der Mall of Berlin 2014 um ihre Löhne geprellt wurden, hatten zunächst die verantwortlichen Subunternehmen vor Gericht gezogen. Als sie Recht bekamen, haben die Subunternehmen jedoch Insolvenz angemeldet oder sind einfach abgetaucht. Auch die Generalunternehmerin der Baustelle, die Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH (FCL), hatte Insolvenz angemeldet - bereits kurz nachdem die Proteste der FAU Berlin im Winter 2014 losgingen.
Nachdem bei den Subunternehmen und dem Generalunternehmen nichts zu holen war, sind zwei der Bauarbeiter den juristischen Weg weitergegangen und gegen die Bauherrin und Investorin, die HGHI Leipziger Platz, vor Gericht gezogen. Als größte Profiteurin und einziges solventes Glied in der Kette trägt sie Verantwortung für den Lohnraub auf der Baustelle.
Neben der HGHI Holding GmbH gibt es unzählige weitere Firmen mit dem Akronym HGHI in ihrem Namen, die ab und zu den Namen oder die Unternehmensform wechseln. Nach der Insolvenz der FCL arbeitete ein anderes Unternehmen mit dem Namen FCL, die Fettchenhauer Construction GmbH, bei der Baustelle LIO Lichterfelde wieder mit der HGHI zusammen. Die Insolvenz einer Firma scheint also kein Hindernis für das geschäftliche Treiben der Inhaber zu sein.
Die HGHI Leipziger Platz hielt es bisher nicht für nötig, Insolvenz anzumelden. Vielleicht weil sie sich schon sicher war, dass nach der Gesetzeslage ein Bauherr nicht dafür haftet, dass auf seiner Baustelle die Gesetze eingehalten werden und die Arbeiter bezahlt werden. Die Generalunternehmerin schon - daher wohl die strategische Insolvenz der FCL bereits im Winter 2014. Diese Vermutung hat das Urteil des BAG bestätigt.
Arbeitnehmer_innenrechte blieben außen vor
In der Verhandlung vor dem BAG wurde über die bisherige Rechtsprechung gesprochen. Hätten die Gesetzesgeber eine Ausweitung der Haftung vorgesehen, als das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit der Einführung des Mindestlohngesetzes 2014 geändert wurde? Gäbe es relevante, zuverlässige Kriterien, nach denen Bauherren, die haften, abgegrenzt werden können von Bauherren, die nicht haften?
Die Realität der Arbeiter_innen inklusive der dahinter stehenden individuellen Schicksale, sowie die Frage, wie Arbeitnehmer_innenrechte geschützt werden können, blieben außen vor.
Wut über das Urteil
Die Wut über das Urteil war groß in den heiligen Hallen der Justizia. Nach der Urteilsverkündung wurde es im Foyer laut und diverse Beschimpfungen waren zu vernehmen. Die Gleichgültigkeit des bürokratischen Apparats gegenüber dem mehr als berechtigten Anliegen der Bauarbeiter machte das angereiste Publikum fassungslos.
Das BAG hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, die aktuelle Gesetzeslage zugunsten der Arbeiter auszulegen und ein wegweisendes Urteil zu sprechen, das dauerhaft die systematische Ausbeutung durch vorgetäuschte Insolvenzen und Subunternehmensgeflechte beendet.
”Preispolitische Auswirkungen”
Der Anwalt der HGHI Leipziger Platz fand bei der Verhandlung überraschend offene Worte: er merkte an, dass eine Rechtsprechung zugunsten der nicht entlohnten Arbeiter „preispolitische Auswirkungen“ haben würde. Der Lohnraub an hunderten von Arbeitern ist also Teil der Kostenkalkulation bei Bauvorhaben wie der Mall of Berlin. Die Immobilienpreise könnten ohne Ausbeutung nicht so ”günstig” sein. Aber teurere Immobilien kann sich die deutsche Wirtschaft nicht wünschen.
Wir erinnern nochmal: Unseren Kollegen wurden 5-6 € pro Stunde versprochen (weit unter dem ihnen eigentlich zustehenden tariflichen Mindestlohn von 11,10 €), aber selbst von diesem niedrigen Lohn haben sie am Ende nur Krümel erhalten.
In Deutschland werden systematisch Tausende von migrantischen Arbeiter_innen unter solchen entwürdigenden Umständen ausgebeutet. Das rassistische System teilt Menschen in Klassen auf, die man mehr oder weniger ausbeuten kann. Menschen ohne Aufenthaltsstatus, ohne Sprachkenntnisse oder Kenntnisse über ihre Rechte in Deutschland, Menschen, die eine Familie zu ernähren haben, deren Lebensstituation so prekär ist, dass sie bereit sind, höhere Risiken und schlechtere Arbeitsbedingungen in Kauf zu nehmen, kann man in diesem System auch mal für einen miesen Fuffi einen Monat lang schuften lassen, weil sie werden sich kaum zur Wehr setzen werden.
Durch ihren Widerstand haben die rumänischen Kollegen auf die perfiden Ausbeutungssysteme deutscher Baustellen aufmerksam gemacht und dabei viel Zuspruch, aber auch praktische Unterstützung erfahren. Obwohl auf dem juristischen Weg zunächst Ansprüche gegen die Subunternehmen und die Generalunternehmerin geltend gemacht werden konnten, erwies er sich zuletzt doch als Sackgasse: Der größte Profiteur bleibt außen vor.
Die Kämpfe um Löhne und Gerechtigkeit müssen vor allem in den Betrieben und auf den Straßen ausgetragen werden.
Was bleibt?
Unsere Antwort ist: Wir haben schon etwas gemacht. Durch unseren konsequenten Kampf haben wir gezeigt, dass sich Arbeiter_innen wehren können, und wie sie sich wehren können. Dass Arbeitgeber_innen mit diesem System von undurchsichtigen Unternehmensgeflechten und strategischen Insolvenzen nicht einfach so davonkommen.
Auch wenn der lange Kampf bis zuletzt nicht dazu geführt hat, dass ausstehenden Löhne bezahlt wurden, ist er nicht unbemerkt verhallt. Die Mall of Shame ist für diesen Skandal weit über Berlin hinaus bekannt.
Niemand glaubt ihm, wenn Harald Huth im Interview mit dem Tagesspiegel behauptet, er hätte wohl gezahlt, wäre er nett gefragt worden. Damit gibt sich der abgezockte Geschäftsmann der Lächerlichkeit preis. Hätte er gewusst, wie hartnäckig die FAU ihm noch fünf Jahre später schlechte Öffentlichkeit bereitet, dann wäre ihm das die 30 000 Euro wohl wert gewesen.
Im vergangenen Jahr wurden auf einer anderen Baustelle der HGHI Holding GmbH, dem Tegel-Quartier in Berlin, wieder Arbeiter um ihre Löhne geprellt. Auch sie protestierten und hielten Kundgebungen ab. Diesmal ist der Bauherr schnell eingeknickt. Wahrscheinlich hatte er Angst, dass daraus ansonsten eine zweite Mall of Shame wird.
Der Kampf wird nicht mit Rechtsweg enden und der Rechtsweg nicht mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts - die FAU Berlin wird eventuelle weitere Schritte vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union prüfen.
Betrug am Bau
Sklaverei im Herzen Berlins
Keine rechtliche Schranke gegen Lohnraub
Ein Investor haftet nicht
Bundesarbeitsgericht urteilt im Fall Mall of Shame: Lohnraub weiterhin ohne Folgen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am heutigen Mittwoch, den 16. Oktober 2019, über die Klage zweier Bauarbeiter gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG entschieden. Es ging um die Frage, ob die Haftungsverpflichtung für nicht gezahlte Löhne bis zum Investor durchgereicht werden kann, wenn die General- und Subunternehmen in die Insolvenz flüchten.
Das Gericht hat entschieden, dass die bestehenden Gesetze eine Haftungsverantwortung des Investors nicht vorsehen, wenn das errichtete Gebäude nur vermietet und nicht verkauft wird. Die Taschen der Arbeiter bleiben weiterhin leer.
In der Verhandlung wurde über die bisherige Rechtsprechung gesprochen. Die Realität der Arbeiter_innen inklusive der dahinterstehenden individuellen Schicksale, kam nicht vor. Die Perspektive der Unternehmen wurde dagegen von dem Rechtsanwalt der Beklagten ausgesprochen, als er bemerkte, dass eine Rechtsprechung zugunsten der geprellten Arbeiter „preispolitische Auswirkungen“ haben würde. Hat er damit ganz unverblümt vor dem Gericht zugestanden, dass der Lohnraub an hunderten Menschen Teil der Kostenkalkulation ist?
Wut machte sich nach der Verhandlung im Foyer Luft. „Richter sind dazu da, Gerechtigkeit zu schaffen. Wenn sie in diesem eindeutigen Fall uns nicht Recht geben, sollten sie zurücktreten,“ sagte Bogdan Droma, einer der geprellten Arbeiter. „So können wir alle ja Firmen gründen, die ihre Gebäude vermieten statt verkaufen, und sich so aus der Verantwortung stehlen.“
Problematisiert wurden die Abgrenzungsmöglichkeiten zwischen Investoren, die haften, und solchen, die nicht haften sollen. Die Frage, wie Arbeitnehmerrechte geschützt werden können, blieb außen vor.
Das BAG hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, die aktuelle Gesetzeslage zugunsten der Arbeitnehmer_innen auszulegen und ein wegweisendes Urteil zu sprechen, das dauerhaft die systematische Ausbeutung durch Insolvenzen und Subunternehmensgeflechte beendet.
Eine Sprecherin der FAU kommentierte: „Man hat den Eindruck, dass die Richter_innen vor lauter juristischer Terminologie die Realität derjenigen, die die Arbeit machen, nicht sehen wollen oder können. Einmal mehr fühlen wir uns darin bestätigt, dass die Kämpfe um Löhne und Gerechtigkeit in den Betrieben und auf den Straßen ausgetragen werden müssen und nicht den Gerichten überlassen werden dürfen, denn sie scheinen sich nicht damit auszukennen.“
Der hartnäckige Kampf der Arbeiter_innen hatte eine große Öffentlichkeit erzeugt. Im vergangenen Jahr wurden auf einer anderen Baustelle der HGHI Holding GmbH von Harald Huth, dem Tegel-Quartier in Berlin, wieder Arbeiter um ihre Löhne geprellt. Auch sie protestierten und hielten Kundgebungen ab. Diesmal ist der Bauherr schnell eingeknickt. Wahrscheinlich hatte er Angst, dass daraus ansonsten eine zweite Mall of Shame wird.
Ehemalige Deliveroo-Fahrer klagen und pochen auf ein Arbeitsverhältnis
Ehemalige Deliveroo-Fahrer klagen und pochen auf ein Arbeitsverhältnis - Mehr…
Eine Frage der Haftung
»Ich will, dass der Boss sich entschuldigt«
Wenn der Schein trügt
Zweiter Kündigungsversuch gegen Gewerkschafter im SO36 gescheitert
Dieses Ergebnis hätte auch einfacher erzielt werden können, wäre die Geschäftsführung auf Gesprächsangebote der FAU Berlin eingegangen. Der Anwalt des SO36 hat in der heutigen Verhandlung keine Gründe für die bereits im November 2018 erfolgte Kündigung genannt.
Mall of Berlin: Lohnklagen nach fünf Jahren vor dem Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht wird nun die Frage zu klären haben, ob der Bauherr als letztes Glied in der Kette für die Zahlung des Mindestlohns haften muss, wenn General- und Subunternehmen durch den Gang in die Insolvenz ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen.
Ein Gerichtsurteil zugunsten der um ihren Lohn betrogenen Bauarbeiter könnte Signalwirkung für viele andere Fälle haben.
Die zwei Kläger, Bauarbeiter aus Rumänien, hatten 2014 auf der Baustelle des Wohn- und Einkaufszentrums am Leipziger Platz gearbeitet und über Wochen keinen Lohn erhalten. Gemeinsam mit anderen, ebenfalls um ihren Lohn geprellten Bauarbeitern, legten sie die Arbeit nieder, organisierten sich in der Basisgewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Berlin und protestierten im Winter 2014/15 wochenlang gegen den Lohnbetrug.
Auch juristisch gingen die Bauarbeiter gegen die Firmen vor. Sieben reichten Klagen gegen die Subunternehmen ein, für die sie auf der Baustelle gearbeitet hatten. Doch obwohl in acht von zehn Fällen die Subunternehmen zur Zahlung des zurückgehaltenen Lohns verurteilt wurden, haben die betrogenen Bauarbeiter bis heute kein Geld gesehen. Die Unternehmen meldeten Insolvenz an oder waren für das Gericht nicht mehr auffindbar.
Der Fall der "Mall of Shame" ist beispielhaft für die verbreitete Praxis des Lohnraubs in der Baubranche: mündliche Verträge und ein Dschungel aus Auftraggebern und Subunternehmen erschweren den Nachweis über die erbrachte Arbeit. Dass insbesondere migrantische Arbeitskräfte ohne Sprach- und Rechtskenntnisse selten die Mittel haben, jahrelange Klageverfahren vor Gericht durchzustehen, ist Teil des Kalküls der Bauunternehmen.
Falls es am Mittwoch ein Gerichtsurteil gibt, wonach die oberste Auftraggeberin der Mall of Berlin, die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG, wie ein Bürge zu haften hat, wenn die mit dem Bauvorhaben betrauten General- und Subunternehmen nicht zahlen können, wird es ohne Zweifel ein für viele andere Fälle relevanter Präzedenzfall sein, der den systematischen Lohnbetrug einschränken kann und den Bauherren einen Strich durch ihre Rechnung machen würde.
Presse- und Verhandlungstermine am Mittwoch, 16. Oktober 2019 in Erfurt
- Pressefrühstück im Hotel Brühlerhöhle, Rudolfstraße 48, 99092 Erfurt, um 8 Uhr
- Verhandlung am Bundesarbeitsgericht, Hugo-Preuß-Platz 1, 99084 Erfurt, um 9 Uhr, Sitzungsaal 1
- Kundgebung vor dem Bundesarbeitsgericht, Hugo-Preuß-Platz, ab 8 Uhr
Pressetermin am Donnerstag, 17. Oktober 2019 in Berlin
- Statement zum Gerichtsurteil vor der MallofBerlin, Leipziger Platz, um 11 Uhr
Pressekontakt und Interviewanfragen
faub-presse@fau.org
Tel: 01577 – 18 32 696 (Erfurt) und 0163 – 45 24 616 (Berlin)
Grüntaler Straße 24 | 13357 Berlin
berlin.fau.org/presse
SO36: Rückblick auf den Kampf im ehemaligen Kollektivbetrieb
SO36: Rückblick auf den Kampf im ehemaligen Kollektivbetrieb - Mehr…
Plötzlicher Rückzug von Deliveroo: Rider ziehen vor Gericht
Über Nacht standen die Fahrer*innen von Deliveroo ohne ihren Job da, als Mitte August publik wurde, dass der app-basierte Auslieferdienst in Berlin den Betrieb einstellen wird. Das Unternehmen beendete die Selbstständigen-Verträge mit den Fahrer*innen zum 28. August. Vier Rider, die in der Basisgewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union Berlin (FAU) organisiert sind, wehren sich nun dagegen. Für sie ist klar: Mit selbstständiger Arbeit hatte der Job nichts zu tun. Daher klagen sie nun auf Feststellung, dass ein reguläres Arbeitsverhältnis bei Deliveroo bestand – und somit ihre Kündigung unwirksam ist und noch Ansprüche gegen das Unternehmen ausstehen.
Rechtsanwalt Klaus Stähle, der die vier Fahrer vertritt: „Wir sind davon überzeugt, dass die Essensauslieferung, internetbasiert und gesteuert von Apps und Algorithmen, elektronischen Schichtplänen und automatisierter Auftragszuteilung bei standardisierten Preisen, die Fahrer soweit in die Organisation von Deliveroo eingliedert, dass für eine Selbstständigkeit kein Raum bleibt. Das sind ganz klar abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Die ‚Freiheit’ des Selbstständigen, einzelne Aufträge ablehnen zu können, wird umgehend vom Algorithmus bei neuen Schichtzuteilungen bestraft.“
In abhängigen Arbeitsverhältnissen gelten im Unterschied zu einem Vertragsverhältnis mit Selbstständigen gesetzlich geregelte, einst gewerkschaftlich erkämpfte Schutzbestimmungen – etwa Verletztengeld nach Unfällen oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch sind Abfindungszahlungen nach Massenentlassungen üblich. Deliveroo bot den Rider*innen aber lediglich eine willkürlich berechnete Entschädigungszahlung an. Dazu Fahrer Lukas Malik: „Die größere Hälfte dieses ‚good will payments’ war an die Bedingung geknüpft, mit einer Unterschrift auf alle weiteren Ansprüche zu verzichten. Ich betrachte es als einen Versuch der Befriedung enttäuschter Kolleg*innen. Viele haben unterschrieben. Aber ich kann und will Deliveroo nicht so einfach davonkommen lassen. Ein derart abruptes Ende ist existenzbedrohend und verlangt danach, sich zu wehren“.
Mit dieser Entscheidung geht auch die FAU-Kampagne „Deliverunion“ in eine nächste Runde. Jahrelang hatte das Unternehmen die hier vorgebrachten legitimen gewerkschaftlichen Forderungen ignoriert. Nun sieht man sich vor Gericht – mit Aussicht auf eine Signalwirkung für die sogenannte „Gig-Economy“: „Dieses Geschäftsmodell fördert Scheinselbstständigkeit, schafft rechtsfreie Räume und damit hohe Risiken für Arbeiter*innen. Ein Urteil gegen Deliveroo kann ähnlichen agierenden Unternehmen eine Warnung sein. Die oftmals marginalisierten Beschäftigten wird es dazu ermutigen, sich gegen prekäre Arbeitsbedingungen zu organisieren", so Gewerkschaftssekretär Johnny Hellqvist von der FAU Berlin.
Die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht sind öffentlich.
Wo? Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, Saal 206.
Wann? 07.10.2019 11:30 Uhr.
Für weitere Fragen stehen die Beteiligten vor Ort zur Verfügung.
Umfrage unter studentischen Hilfskräften in außerhochschulischen Betrieben
2018 erkämpften die studentischen Hilfskräfte aller Berliner Hochschulen einen neuen Tarifvertrag, den sogenannten TV STUD III, der unter anderem eine Verbesserung der Lohnhöhe (heute: 12,50€/Stunde), der Anzahl der Urlaubstage (heute: 30 Tage) und eine längere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (heute: für 10 Wochen) beinhaltet. Dieser Tarifvertrag gilt auch als Orientierungspunkt für die Arbeitsverträge von studentischen Hilfskräften in außerhochschulischen Betrieben, vor allem im Bereich Wissenschaft und Forschung.
Im letzten Jahr kam es an einigen außerhochschulischen Forschungsbetrieben zu Lohnanpassungen und weiteren Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, bspw. in Bezug auf die häufig weitaus kürzere Befristung von Arbeitsverträgen. Diese Veränderungsprozesse führten unserer Erfahrung als Gewerkschaft nach zu teilweise sehr unterschiedlichen Ergebnissen, verliefen nicht alle konfliktfrei und hinterlassen bis heute noch Ungleichheiten in Bezug auf die Arbeitsbedingungen von studentischen Hilfskräften.
Daher wollen wir mit dieser Umfrage einen besseren Überblick darüber gewinnen, an welchen Stellen sich die Arbeitsbedingungen studentischer Hilfskräfte seit dem Tarifabschluss letztes Jahr verbessert haben und in unserer gewerkschaftlichen Tätigkeit Kolleg*innen mit diesem Wissen unterstützen. Wir freuen uns über Deine Unterstützung!
Die Umfrage findest Du hier. Die Umfrage läuft bis zum 30.11.2019.
Falls Du uns darüber hinaus für deine Arbeitsbedingungen als studentische*r Beschäftige*r im Betrieb aktiv werden möchtest, kannst Du gerne Kontakt zur Sektion Bildung der FAU Berlin aufnehmen: faub-bildung@fau.org
Gemeinschaft organisieren gegen die AfD
Vielleicht brauchen Sushiradler keinen Chef?
Akademisches Prekariat: »Mit dem Outsourcing wird Ende Oktober Schluss sein«
Akademisches Prekariat: »Mit dem Outsourcing wird Ende Oktober Schluss sein« - Mehr…
Einen Schritt näher am gleichen Lohn für gleiche Arbeit!
Vorletzte Woche wurde es endlich verkündet: Die HU Berlin stellt ihr Outsourcing-Experiment für die Universitätsbibliotheken zu Ende Oktober 2019 ein. Mit dem Outsourcing hatte die HU auf ein Gerichtsurteil aus dem Sommer 2018 reagiert, das bestätigte, dass Beschäftigte in nichtwissenschaftlichen Bereichen nicht als studentische Hilfskräfte (SHK) unter den Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV Stud) fallen, sondern in den Tarifvertrag der Länder (TV L) eingruppiert werden müssen. Statt die Kolleg*innen jedoch umzugruppieren und damit besser zu bezahlen, ließ die HU Verträge auslaufen und ging ab Januar 2019 zum Outsourcing der betroffenen Stellen über.
... vom Ende des Outsourcings
Dabei wurden Beschäftigte über die Firma Grohmann zum Teil von Drittfirmen zu 10,50€/Stunde beschäftigt, also weit unter dem TV Stud III, im Oktober 2018 mit seinem Stundenlohn von 12,30€/h, aktuell mit 12,50€/h oder entsprechend höheren Entgeltgruppen im TV L. Offiziell begründet das Ressort des Vizepräsidenten für Haushalt, Personal und Technik die Entscheidung gegen eine Verlängerung des Outsourcings über Oktober hinaus nun mit einem unzureichenden Ergebnis von dessen "Wirtschaftlichkeitsprüfung". Dieses Ergebnis ist jedoch auch ein Teilerfolg des Widerstands von aktiven Personalrät*innen und basisgewerkschaftlicher Arbeit. Die FAU-Betriebsgruppe an der HU Berlin trug bspw. maßgeblich dazu bei, über öffentlichkeitswirksame Aktionen Aufmerksamkeit, für das Thema zu schaffen.
"Das Ende des Outsourcings an dieser Stelle verstehen wir jedoch nur als Teilerfolg und bewerten das vorläufige Endergebnis der Aushandlungen als ambivalent," sagt dazu Daniel Schmitz, Ansprechperson der FAU Betriebsgruppe an der HU Berlin, "Zahlreiche Fragen sind noch offen. So wurden die studentischen Kolleg*innen zu niedrig in den TV L eingruppiert und die Arbeitsbelastung in den Bibliotheken ist für alle weiterhin hoch, da die Personalsituation nicht grundsätzlich verbessert wurde."
In den letzten Monaten wurden die ersten ehemalig falsch, d.h. im TVStud, eingruppierten studentischen Mitarbeiter*innen in den TV L übernommen, aktuell stehen mindestens 17 weitere Stellenausschreibungen für Bibliotheken aus. Dabei widersprechen sich die Stellenausschreibungen, die in ihren Anforderungen eindeutig über der ausgeschriebenen Entgeltgruppe 3 eingeordnet werden müssten. "Auch die von uns geforderte Überprüfung der häufig zu niedrigen Eingruppierung der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen (FaMis) in den Bibliotheken der HU Berlin bleibt aus", kommentiert Daniel Schmitz.
Einen Schritt näher an gleichem Lohn für gleiche Arbeit!
Angesichts dieser Arbeitssituation bleibt viel zu tun, vor allem da die HU in Folge der innerbetrieblichen Niederlage ihrer Sparpolitik mit Sicherheit versuchen wird, über die Politik eine Tarifflucht aus dem TV L in den TV Stud wieder zu ermöglichen. Zwar macht der derzeitige Senat in der Sache TVLfürStudis noch positive, und flirtet sogar mit zweckgebundenen, Finanzierungszusagen, jedoch könnte die Politik über eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes §121 eine "Differenzierung der Einsatzmöglichkeiten der studentischen Beschäftigten" erwirken, die die Belegschaft wieder weiter in TV Stud und TV L spalten würde. Diese Formulierung der "Differenzierung der Einsatzmöglichkeiten" ist eine Umschreibung für Lohndumping und stand bis zum letzten Verhandlungstermin des TV Stud am 25.06.2018 in der Präambel der Angebote des Kommunalen Arbeitgeberverbandes und bleibt weiterhin eine Bedrohung für das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" an Berliner Hochschulen.
"Daher ist der innerbetriebliche Druck von Gewerkschaften, den Beschäftigten selbst und Initiativen wie TVLfürStudis heute umso wichtiger", resümiert Daniel Schmitz, "Nur über solidarische und aktive Arbeit in Betrieben und darüber hinaus können wir die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen nachhaltig verbessern sowie Outsourcing und Lohndumping auch von Kolleg*innen im Reinigungs- und Sicherheitspersonal zurückdrängen."
FAU Betriebsguppe an der HU Berlin, 09.09.2019
faub-huberlin (at) fau.org
Deliveroo quitte l'Allemagne et laisse ses livreurs sur leur faim
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Irgendwann muss man schon Gewinne machen
"Deliveroo war nie transparent für uns"
Deliveroo: Entlassene Fahrer wollen wegen Scheinselbstständigkeit klagen
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