FAU Berlin: Aktuell (Newsfeed)
Solidarität mit den festgenommenen Air-France-Arbeitern! Ein Spendenaufruf
Alle, die sich daran beteiligen möchten, können auf folgendes Konto spenden (Verwendungszweck: Frankreich):
Konto-Inhaber: Allgemeines Syndikat Berlin
IBAN: DE45160500003703001711
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck: Frankreich
Berliner Basisgewerkschaft gegen Lohnbetrug am Alex
In der kommenden Woche ruft die Basisgewerkschaft FAU Berlin zu Protesten beim Restaurant „Cancún“ auf. Die Gewerkschaft organisiert zunächst eine öffentliche Informationsveranstaltung am Mittwoch sowie eine Kundgebung direkt am Alexanderplatz, unweit des Fernsehturms, am Samstag.
Der Anlass für die Proteste sind grobe Unstimmigkeiten in den Lohnabrechnungen eines ehemaligen Beschäftigten, Luca C., sowie dessen nicht entschädigter Urlaubsanspruch. Dieser hatte im „Cancún“ seit Oktober 2014 als Barmann gearbeitet, bevor er im Juli 2015 wegen andauernder Unregelmäßigkeiten und mangelnder Fairness im Umgang mit den Beschäftigten kündigte. Die Forderungen der Gewerkschaft belaufen sich auf einen niedrigen vierstelligen Betrag – keine „Peanuts“ für prekär Beschäftigte.
Die Geldansprüche setzen sich zum Großteil aus der absolut unstrittigen, jedoch nicht erfolgten Urlaubsabgeltung zusammen. Darüber hinaus bemängelt die kämpferische Gewerkschaft weitere unfaire Praktiken im „Cancún“. „Besonders ins Auge sticht, dass der Arbeitsvertrag keine Mindestarbeitszeit ausweist. Das ist sozusagen ein Null-Stunden-Vertrag, der den Arbeitnehmer äußerst benachteiligt, wie man ihn bisher nur aus Großbritannien kennt. Außerdem enthält der Vertrag eine völlig überzogene Schadenersatzklausel über 1.000 Euro, die rechtlich kaum Bestand haben dürfte“, erklärt Andreas Förster, ein Sprecher der Arbeitsgruppe in der FAU Berlin.
In den vergangenen Wochen hatte die FAU Berlin die ausstehenden Ansprüche des Gewerkschaftsmitglieds mehrmals schriftlich und persönlich bei den Geschäftsführern Jeannette und Badol A. Shek geltend gemacht. Allerdings zeigten diese angesichts der betriebsinternen Proteste noch kein Interesse an einer Einigung. Eine eigens gegründete Arbeitsgruppe der FAU Berlin trägt nun die öffentlichen Proteste, gleichzeitig ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Vorbereitung.
Die Geschäftsführer Jeannette und Badol A. Shek betreiben zwei Restaurants selbst (in dem am Alex arbeiten zu Spitzenzeiten rund 22 Personen in einer Schicht), zwei weitere Restaurants werden von einem anderen Inhaber betrieben.
Die Veranstaltung „Arbeit und Gegenwehr in der Gastronomie“ am Mittwoch, den 21.10.2015, um 19:00 Uhr im Gewerkschaftslokal der FAU Berlin, Lottumstr. 11 (U-Bahn Rosenthaler Platz bzw. Rosa-Luxemburg-Platz). Geprellte ArbeiterInnen berichten über ihre Erfahrungen, die Gewerkschaft informiert über Handlungsmöglichkeiten. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt; eine Übersetzung wird ggf. gewährleistet.
Die Protestkundgebung „Paradies für Touristen, die Hölle für Arbeiter. Gegen Lohnbetrug an migrantischen Arbeitern“ am Samstag, den 24.10.2015, um 19:00 Uhr vor dem Restaurant „Cancún“, Rathausstraße 5–13.
Nach dem Ankara-Anschlag: Beerdigung des Syndikalisten Ali Kitapçı
Über Ali Kitapçı
Ali Kitapçı (1958–2015) war einer von 14 Mitgliedern der BTS-KESK (Unabhängige Transportarbeiter Gewerkschaft), die bei der Detonation getötet wurden. In der anarchistischen Bewegung brachte er sich das erste mal in England ein und er führte dieses Engagement über die letzten 30 Jahre fort. Neben seinem Kampf für die Gewerkschaftsbewegung war er seit der zweiten Hälfte der 1980er, ein aktives Mitglied vieler anarchistischen Organisationen in Ankara, und er setzte sich für die Vereinigung der Anarchisten für einen gemeinsamen Kampf ein. Er war die erste Person, in der modernen Türkei, die sich für die anarcho-syndikalistische Sache engagierte. Für viele GenossInnen, aus unterschiedlichen Hintergründen und Generationen, war er eine Inspiration.
Abschied von Ali
Tausende versammelten sich bei der Gedenkveranstaltung, die am 12. Oktober im Bahnhof Ankara von seiner Gewerkschaft für alle Gewerkschaftsmitglieder, die ihr Leben verloren, organisiert wurde. Nach dieser Veranstaltung wurde sein Leichnam im Karşıyaka Friedhof in Anwesenheit seiner Lebensgefährtin und Genossin Emel, seinem Sohn Artun Siyah und seinen anarchistischen GenossInnen, welche aus verschiedenen Orten der Türkei gekommen waren, beerdigt. Hunderte AnarchistInnen, die seiner Beerdigung beiwohnten, schworen seinen Kampf fortzuführen.
Die Worte seiner Lebensgefährtin und Genossin Emel bei der Beerdigung spiegelten auch die Gefühle aller anderen GenossInnen wieder:
“Unser Herz ist mit ihm. Unsere Wut nährt sich aus seiner Kraft. Wir sind alle hier. Wir sind alle hier. Es ist nur sein Körper, der hier bleiben wird. Er wird für immer mit uns sein. Er wird für immer unser führendes Licht sein.”
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Wir dokumentieren den Nachruf von Ali's Genossen
Für Ali Kitapçı…
Es regnet. Auf alle unsere Erinnerungen mit Ali…
Es regnet. Erst Gestern haben die Mörder das Blut von der Straße weg gewaschen.
Es regnet.
Alle die gemeinsamen Umtrunke, alle Aktionen zu denen wir gingen, alle diese Slogans die wir schrien, all das Tränengas das wir atmeten. Alis Asthmaattacken…
Es regnet.
Der Staat greift an.
Es regnet so heftig.
Alle Genossen, wir sind zusammen genau wie vor 20 Jahren.
Wir sind zusammen, als ob es 1936 passiert wäre!
Ali gab sein Leben für den Klassenkampf, für die Gewerkschaftsbewegung.
Er war einer der ungenannten “Helden” die dafür kämpften die anarchistische Bewegung von einem schwachen Atmenzug zu seiner lebendigen Alternative der Freiheit zu transformieren.
Sein Andenken soll unser Begleiter sein…
Wir werden nicht vergessen, wir werden nicht vergeben!
ANARCHISTEN
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In Trauer um Ali und aller Opfer des Anschlags - Möge euch die Erde leicht sein!
Ankara katlıamına ilişkin dayanışma mesajı
Söz konusu yürüyüş, Erdoğan-AKP rejimi sayesinde çıkmakta olan iç savaş ve sol ile Kürt muhalefetine karşı giderek artan baskılara karşı bir direniş olarak bağımsız sendikalar DİSK ile KESK ve meslek odaları TMMOB ile TTB tarafından düzenlenerek sol, demokrat ve Kürt muhalif güçlerince desteklenmişti.
Bu vahşi saldırı, Diyarbakır/Amed ve Suruç/Pirsûs'deki bombalı saldırılar ve Kürt halkına ve sol demokratik HDP'ye yönelik Kuzey Kürdistan/Güneydoğu Türkiye'de düzenlenen saldırılar ile aynı bağlamda yer alıyor. Türkiye, senelerdir dinci-milliyetçi AKP iktidarınca otoriter bir şekilde yönetilmektedir.
Tepkilerini ifade etmek amacıyla DİSK, KESK, TMMOB ve TTB 12 ve 13 Ekim tarihleri için genel grev çağrısında bulunuyor.
Enternasyonalist ve anarko-sendikalist işçiler birliği FAU (federasyon, ülke çapında) bir sendika olarak bu karanlık ve zorlu saatlerde Türkiye'nin işçilerinin yanında yer alarak dayanışmasını beyan etmektedir. Aynı zamanda tüm mağdur ve yakınlarına baş sağlığı dileriz. FAU, tüm üyelerini ve aktif oldukları çevreleri dayanışmaya çağırmaktadır.
Solidaritätsstatement der Bundes-FAU: Ankara-Anschlag
Die Demonstration war im Angesicht des drohenden Bürgerkrieges und der zunehmenden Repression gegen linke und kurdische Oppositionelle unter dem Erdoğan-AKP-Regime von den unabhängigen Gewerkschaften und Berufsverbänden DİSK (Konföderation der Revolutionären Arbeitergewerkschaften der Türkei), KESK (Konföderation der im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeiter), TMMOB (Vereinigung der Ingenieurs- und Architektenkammern) und TTB (Vereinigung der türkischen Ärzte) organisiert worden. Daneben wurde die Demonstration von der linken, demokratischen und kurdischen Opposition unterstützt.
Dieser mörderische Angriff steht in einer Linie mit den Anschlägen in Diyarbakir/Amed, Suruç/Pirsus und den Angriffen gegen die linkssozialdemokratische HDP (Demokratische Partei der Völker) und die kurdische Bevölkerung in Nordkurdistan/Osttürkei. Seit Jahren wird das Land unter der religiös-nationalistischen AKP autoritär regiert.
Als Reaktion rufen DİSK, KESK, TMMOB und TTB, für den 12. und 13. Oktober, zum Generalstreik auf.
Die FAU steht als internationalistische, anarcho-syndikalistische Gewerkschaftsföderation in diesen schweren Stunden, an der Seite der Arbeiter_innen der Türkei und erklärt hiermit ihre Solidarität. Außerdem sprechen wir allen Betroffenen und Angehörigen unser Beileid aus.
Die FAU ruft ihre Mitglieder und ihr Umfeld zur Solidarität auf.
[Mall of Shame] Briefkastenfirma erschien nicht und darf wieder zahlen
Möglicherweise spielt das Subunternehmen auf Verzögerung. Die Richterin spekulierte auch, ob der Rechtsanwalt Smiechowski vielleicht nicht bezahlt wurde und sein Mandat niedergelegt hätte. Da die gestrigen Versäumnisurteile auch vorläufig vollstreckbar sind, muss sich openmallmaster sowieso ab sofort noch mehr Sorgen um ihr Geld machen. Es sind jeweils 1.798,20 € und 4.345,00 € mehr an ausstehenden Löhnen, die das Subunternehmen zahlen muss.
Bei openmallmaster ist somit die erste Instanz vorbei. Fazit: Fünf Versäumnisurteile zugunsten der geprellten Lohnabhängigen und zwei abgewiesene Klagen. Es geht aber sicher weiter in die zweite Instanz. Gegen eines der Versäumnisurteile legte das Subunternehmen bereits Einspruch ein.
Am 28.10.2015 stehen noch die Termine in den drei Lohnklagen gegen das Subunternehmen Metatec-Fundus GmbH & Co. KG an. Die Geschäftsführung von Metatec bestritt bisher immer, die Arbeiter jemals beschäftigt zu haben. Merkwürdig nur, dass die Firma diesen Arbeitern dann rechtswidrige Verzichtserklärungen für ihren Lohn vorlegte und versuchte, sie mit Abschlagszahlungen von mehreren Hundert Euro abzuspeisen. Auch spannend ist, wer Metatec vor Gericht vertreten wird. Bisher haben schon drei von dem Subunternehmen beauftragte Anwälte ihre Mandate niedergelegt.
Luptele de clasă ale muncitorilor și muncitoarelor din România în Germania
Luptele de clasă ale muncitorilor și muncitoarelor din România în Germania - Mehr…
Lebenshilfe für Lebenshilfe
Refugees Welcome: Alles muss man selber machen!
Vom 24.-27. September ruft die iL zum Fluchthilfekonvoi auf. Ein Akt zivilen Ungehorsams gegen eine Gesetzgebung, die Fluchthilfe im Sinne der Menschlichkeit in Deutschland unter Strafe stellen will. Die beste Antwort darauf: OpenBorderCaravan
Von den Organisator_innen:
„Von Donnerstagabend (22:00 Uhr) bis Sonntagnacht/Montagmorgen (24.9. bis 27.9.) werden wir unterwegs sein. Von Berlin gen Südosten. Der Konvoi braucht euch, eure Tatkraft und Solidarität. Wenn ihr mitkommen könnt oder ein Auto zur Verfügung stellen, tretet mit uns in Kontakt. Wir benötigen auch dringend Sachspenden: Vor allem Decken, Zelte, warme Kleidung, Schuhe.
Kontakt: openborders@posteo.de“
Am Mittwoch den 23. September wird es dazu ein Vorbereitungstreffen geben:
19:30, Vierte Welt, Zentrum Kreuzberg | Galerie 1. OG | Kottbusser Tor
Notwendig. Selbstorganisiert. Klasse!
Als internationalistische Basisgewerkschaft sind wir keinen Zäunen verpflichtet an denen Menschen, die vor Hunger, Leid und Krieg fliehen, die Kälte des Nationalismus spüren. Als Klassenorganisation geben wir ebenso wenig auf eine Einteilung der Menschen hinsichtlich ihrer Verwertbarkeit als gut oder schlecht Qualifizierte, als „Wirtschaftsflüchtlinge“ oder Kriegsflüchtlinge. Migration gehört nicht nur zur Geschichte der Menschheit, sondern zur Geschichte unserer Klasse. Daher setzen wir auf grenzenlose Solidarität statt beschränktem Nationalismus. Daher ruft die FAU Berlin zur Unterstützung dieser Aktion auf.
Refugees Welcome! – FAU Berlin
[Mall of Shame] Briefkastenfirma kommt erstmals davon
Alles nur ausgedacht?
Das Subunternehmen konnte nicht leugnen, dass Alexander „Sascha” P., einer derjenigen, die nach Aussagen der Arbeiter u.a. für die Einweisung der Bauarbeiter zuständig war, mit der Firma zumindest zusammenarbeitete. Nach Aussagen der Gegenseite war Sascha jedoch als „Übersetzer” für das Subunternehmen tätig und ließ sich auf eigenen Wunsch von der Firma BV & M Bauvertrieb und Management GmbH abrechnen. Der Geschäftsführer der Briefkastenfirma openmallmaster wurde im Juni 2015 ebenso Geschäftsführer eben jener weiteren Kleinstfirma. Auch dass die Arbeiter den Bauleiter der Firma Wiktor K. benennen konnten – angeblich der einzige Mitarbeiter dieses ominösen Subunternehmens – spielte keine große Rolle.
Rechnung der Ausbeuter ging auf
Damit zeigt sich die Effektivität der ebenso vom Gericht attestierten ”komplexen” Situation auf der Baustelle, wobei undurchsichtig und ausbeuterisch die noch treffenderen Adjektive wären. Ein Wunder war diese Entscheidung daher nicht, da es schwer zu beweisen ist, welches Subunternehmen oder Sub-sub-subunternehmen denn genau für die Ausbeutung welcher von hunderten von Wanderarbeitern auf solch einer riesigen Baustelle haftet. Denn die entscheidende Tatsache sind eben jene fehlenden Dokumente wie Arbeitsverträge, die den Arbeitern niemals ausgestellt wurden. An der Spitze dieser Sub-Sub-Sub-Kette stand die kurz nach der Fertigstellung insolvent gegangene Fettchenhauer Controlling & Logistics GmbH (FCL) mit ihrem damaligen Geschäftsführer Andreas Fettchenhauer und der Investor Harald Huth, der mehrheitlich über eine Holding an der FCL beteiligt war.
Ausbeutung? Kapitalistischer Normalzustand
Die ”Mall of Shame” ist bei weitem kein Einzelfall. Neben der Baubranche sind auch immer mehr die Gastro- und Pflegearbeit hochprekär, die Beschäftigten nicht selten nicht-deutsche EU-BürgerInnen, die meist noch weniger über ihre Rechte wissen als ArbeiterInnen aus Deutschland. Zudem werden Sprachbarrieren bewusst ausgenutzt. Und auch wenn die Arbeiter in diesen zwei Fällen vor Gericht verloren haben, haben sie dennoch so einiges erreicht: Dadurch, dass sie sich organisiert haben und sich Unterstützung durch eine tatkräftige Gewerkschaft geholt haben, haben sie das Thema auf die öffentliche Tagesordnung in Berlin und ganz Deutschland gebracht. Sie konnten sich ihre Würde erkämpfen und können ein Beispiel für andere ArbeiterInnen sein, dass es auch für WanderarbeiterInnen ohne Deutschkenntnisse nicht unmöglich ist, sich gegen Ausbeutung zu wehren.
Die FAU Berlin wird nun rechtlich prüfen, wie sie mit diesen Urteilen umgehen wird. Gewerkschaftlich wird sie alle beteiligten Akteure weiter in die Pflicht nehmen, dem Leugnen der Unternehmen, Ignoranz städtischer Verantwortlicher und auch einstweiliger Verfügungen zum Trotz.
Mall of Shame – Bezahlt die Arbeiter!
Es stehen noch fünf weitere Fälle um dem Komplex ”Mall of Shame” an, jeweils am 8.10.2015 und 28.10.2015 vor dem Arbeitsgericht Berlin.
Bauarbeiter verlieren Prozess um geprellten Lohn
Überraschendes Urteil zur »Mall of Shame«
Solidarität: FAU Berlin verurteilt die Einschränkung des Streikrechts während des Arbeitskampfes der Piloten.
Rechtsanwalt Dr. Rolf Geffken teilt dazu mit: „Immerhin sieben Mal scheiterte die Deutsche Lufthansa mit ihren Versuchen, Streiks der Vereinigung Cockpit verbieten zu lassen. Auch die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die jüngsten Streiks der Piloten scheiterten bei den Arbeitsgerichten Köln und Frankfurt. Die Streiks seien sämtlich ‚verhältnismäßig‘ gewesen. Jetzt aber hat die Kammer 9 des Landesarbeitsgerichts Hessen (Urteil vom 9.9.2015, Az.: 9 SaGa 1082/15) anders entschieden: Mindestens teilweise seien Ziele verfolgt worden, die tariflich nicht regelbar gewesen seien. Der Streik sei damit zugleich ‚offensichtlich‘ rechtswidrig gewesen.“
Dieser Beschluss stellt in den Augen der FAU Berlin einen schwerwiegenden Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Recht auf Streik dar. Weil es in Deutschland glücklicherweise kein restriktives Streikgesetz gibt, suchen unnachgiebige Unternehmen immer wieder Schützenhilfe durch deutsche Gerichte. In den letzten Jahren hatte sich durch eine Lockerung der alt-bundesrepublikanischen Rechtsprechung ein, aus gewerkschaftlicher Perspektive, positiver Trend abgezeichnet (Solidaritätsstreik, Flash-Mob, etc.): eine langsame Annäherung an europäische Standards. Hiervon hebt sich die Entscheidung der 9. Kammer des LAG Hessen nun deutlich ab. Besonders gravierend ist die Unterstellung des Gerichts, die VC habe „unzulässige Streikziele“ – diese Kategorie ist ein weiteres Relikt alt-bundesrepublikanischer Rechtsprechung – verdeckt verfolgt. Hierbei kann es sich naturgemäß nur um Kaffeesatzleserei handeln.
Bist du eine schwangere Frau oder ein Fetusbehälter? - Gegen den "Marsch für das Leben" in Berlin!
Betroffen von der Forderung des BVL nach einem generellen Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen sind vor allem Frauen, Trans- und Interpersonen. Der BVL will dass ihre Möglichkeiten, darüber zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austragen wollen oder nicht, noch weiter eingeschränkt werden sollen. Die AbtreibungsgegnerInnen sollen nicht ungestört ihre antifeministischen und reaktionären Positionen verbreiten dürfen - wir rufen auf zu der Gegendemo.
Anders als oft angenommen gilt eine Abtreibung auch in Deutschland gemäß §218 Strafgesetzbuch weiterhin als Straftat, die nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt. Wer abtreiben will, muss sich zwangsweise von staatlich anerkannten Stellen beraten lassen und danach drei Tage warten, bevor der Eingriff vorgenommen wird. Diese Regelung bedeutet eine staatlich institutionalisierte Entmündigung von Frauen*, die nicht selbst über ihren Körper und ihre Lebensplanung entscheiden dürfen.
Als SyndikalistInnen wollen wir Hierarchien und Machtstrukturen niederreißen, und dazu gehören solche, die Frauen* benachteiligen. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Menschenrecht. Keine Frau* ist frei, die nicht selbst entscheiden darf, was das beste für sie selbst und ihre Familie ist, und die bewusste Entscheidung treffen darf, ob sie ein Kind gebären will oder nicht. Wir sind für das Recht auf eine frei zugängliche, sichere und legale Abtreibung für alle, ohne wenn und aber.
Daher unterstützen wir den Aufruf gegen den „Marsch für das Leben“ am 19. September 2015!
Gegendemo: Samstag 19. September, 11.00 Uhr, S-Bhf. Anhalter Bahnhof
Die Gender-AG der FAU Berlin
[Mall of Shame | Update] Fettchenhauers Verfügung vom Tisch
Einstweilig untersagt: Gibt’s hier keinen Arbeitskampf?
In der Auseinandersetzung um die einstweilige Verfügung geht es unter anderem um das Recht einer Gewerkschaft, auch außerhalb der engen juristischen Definition des Begriffs des „Arbeitskampfes“, diesen Begriff in angemessener Weise verwenden zu können – zum Beispiel auch dann, wenn sich die von Ausbeutung betroffenen Arbeiter im Nachhinein zur Wehr setzen. Wenn in einem Fall wie der Mall of Berlin Verantwortliche durch Sub-Sub-Sub-Konstruktionen versuchen, ihre Verantwortung an Arbeitsbedingungen zu verschleiern, muss die konsequente gewerkschaftliche Antwort lauten, dass alle Ebenen benannt und zur Verantwortung gezogen werden – so wie es die FAU Berlin getan hat. Bei einem Fall wie der Mall of Berlin lediglich nur von einem Konflikt zu sprechen, wird der Realität kaum gerecht. Es wird Zeit anzuerkennen, dass auch hier die Handlungen als Teil komplexer Arbeitskampfmaßnahmen zu gelten haben.
Rückblende
Die FCL war verantwortlich für die Vergabe der Aufträge an die Subunternehmen, welche die Arbeiter teilweise bis gar nicht bezahlten. Versprochen wurde den Arbeitern der Hungerlohn von fünf bis sechs Euro. Geklagt wird seitdem für den gesetzlichen Mindestlohn im Baugewerbe von 11,10 Euro. Die FAU machte damals die FCL mit ihrem Geschäftsführer, Andreas Fettchenhauer, mitverantwortlich – moralisch, aber auch juristisch nach §14 AentG. Obwohl die FCL noch im Dezember Insolvenz anmeldete – nicht die erste insolvente Firma, an der Andreas Fettchenhauer maßgeblich beteiligt war –, wollte die FAU deren Geschäftsführer und den langjährigen Bekannten des Mall-Investors Harald Huth nicht aus der Verantwortung entlassen.
Die FAU macht die Pferde scheu
Als ausgesprochener Pferdeliebhaber ist der FCL-Boss im Reitsport nicht ganz unbekannt. Bei einem größeren Event informierte die FAU Berlin im Dezember 2014 Sponsoren eines Reitturniers, welches in der Halle der Andreas Fettchenhauer Pferdesport GmbH (AFP) in Neustadt/Dosse stattfand, über die Auseinandersetzung an der Mall of Berlin. Bei dem Event selbst protestierten Gewerkschafter und forderten den FCL-Boss auf, die geprellten Arbeiter zu bezahlen. Andreas Fettchenhauer ließ daraufhin vorgefertigte Unterlassungserklärungen an die FAU Berlin schicken – die Gewerkschaft lehnte es ab, diese zu unterzeichnen . Am 16. Januar folgte sodann eine einstweilige Verfügung, die der FAU Berlin unter anderem die Behauptung verboten hatte, dass der Fall der Arbeiter eine große negative Presseöffentlichkeit für die Verantwortlichen zur Folge gehabt habe.
Durch die Instanzen
In der ersten Instanz wurde die einstweilige Verfügung, die sich explizit auf die Sponsorenschreiben bezog, vor Gericht kassiert, da Aktualität und Dringlichkeit durch das vergangene Event nicht mehr gegeben waren. Zuvor hatte die FAU Berlin jedoch darum ringen müssen, dass das Verfahren als juristische Auseinandersetzung in Folge eines Arbeitskonfliktes auch mit der FCL vom Landgericht an das Arbeitsgericht überstellt wird. Fettchenhauer legte gegen die Entscheidung der ersten Instanz Widerspruch ein. Einen anschließend verhandelten Vergleich lehnte er vorerst in der vereinbarten Form ab und forderte, die FAU Berlin solle die Hälfte der Verfahrenskosten der ersten Instanz tragen, in der er verloren hatte. Zu einem Entscheidungstermin vor Gericht in der Sache kam es letztlich jedoch nicht. Der FCL-Boss akzeptierte schlussendlich doch den Vergleich mit der FAU Berlin, die sich durch das Vorgehen nicht in ihren Maßnahmen beirren ließ und kämpferisch für die Rechte ihrer Mitglieder agierte. Auch weiterhin kann die Gewerkschaft die Rolle der FCL klarstellen - und das wird sie auch!
STILL NOT LOVING FCL!
Solidarität: Lohndumping unter Palmen
- Seite der ver.di-Betriebsgruppe
Weiterer Sieg für Arbeiter im Lohnprozess an der Mall of Berlin
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[Mall of Shame] Zweiter Etappensieg gegen Lohnbetrug
Auch ohne Wohnsitz Recht auf Klage
Das Subunternehmen hat auch diesmal komplett bestritten, dass es ein Arbeitsverhältnis gegeben hätte. Der klagende Arbeiter war persönlich anwesend und beschrieb detailliert die Regularien und Vorgänge, die beim Anwerben und Betreten der Baustelle der Mall of Berlin von ihm beobachtet und erlebt wurden. Der Anwalt von openmallmaster, diesmal leiser und schüchterner als zuvor, konnte auf die Beschreibung nichts erwidern.
Er versuchte auch diesmal zu argumentieren, dass eine Person, die keinen festen Wohnsitz hat, keine Klage einreichen können sollte. Das Gericht hat jedoch klar gemacht dass auch wenn der Kläger keinen festen Wohnsitz gehabt habe und von Bekannten und Unterstützern tageweise aufgenommen worden sei, kann ihm das Recht nicht versagt werden, eine Klage zu erheben, um effektiven Rechtsschutz zu bekommen. openmallmaster muss auch den ausstehenden Lohn in Höhe von 6.737,- € an den nun dritten Mall-Arbeiter zahlen.
Artikel im Tagesspiegel zum heutigen (13. August) Prozessgeschehen.
„So tun als ob“ - Huths Vorsätze
Währenddessen hat sich Investor Huth in der Presse (Cicero, taz) geäußert, dass die HGHI von nun an direkt ihre Subunternehmen aussuchen würde, die „nach Überprüfung der jeweiligen Firma für uns den Eindruck hinterlassen, dass sie ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß bezahlen.”
Huth möchte also von nun an Verantwortung dafür nehmen, dass alles rechtens zugeht. Konsequenterweise müsste er die ganze Verantwortung übernehmen und die ausstehenden Löhne der um ihren Lohn geprellten Arbeiter beim Bau der Mall of Berlin zahlen. Schließlich wurde zuletzt bekannt, dass Huth Mehrheitseigner an der FCL war, die als ehem. Generalübernehmerin der Mall of Berlin pleite ging und ihrerzeit die unseriösen Subunternehmen auswählte. Das dieser ”Bauherrscher” (Cicero) bei all diesen nach und nach zutage tretenden Fakten keinerlei Konsequenzen zu fürchten scheint und die Stadt weiterhin mit Shoppingcentern beglücken darf, spricht Bände über die Zustände in Berlin.
Anwälteverschleiß bei Metatec
Im Oktober stehen die Klagen vor dem Arbeitsgericht gegen das Subunternehmen Metatec an. Die Firma behauptete bis zuletzt, niemals rumänische Arbeiter beschäftigt zu haben. Gleichzeitig speiste diese dubiose Firma mehrere Arbeiter, die für sie arbeiteten, mit Verzichtserklärungen und Einmalzahlungen von wenigen hundert Euro ab.
Dass hier Aussage und Wirklichkeit weit auseinander zu klaffen scheinen, müssen offensichtlich auch immer wieder die Anwälte von Metatec feststellen. Schon die erste Kanzlei, mit der die FAU auch Gespräche führte, riet dem Subunternehmen zur Zahlung der ausstehenden Löhne. Die Kanzlei führte ihr Mandat in diesem Fall nicht fort. Auch der zweite Anwalt legte sein Mandat nur wenige Wochen nach Übernahme nieder. Nun legte auch der letzte und dritte Anwalt sämtliche Mandate nieder. Es wird spannend, wie oft sich dieses Spiel wiederholen und wie beharrlich die Firma bei ihren offensichtlichen Lügen bleiben will.
Keine Schamfrist mehr für Huth
Arbeit zum Discounterpreis
Etappensieg für Mall-Arbeiter
Urteil des Arbeitsgerichts: „Mall of Shame“-Subunternehmen muss zahlen!
Bei den beiden in der FAU Berlin organisierten Arbeitern geht es um jeweils 1.226,00 und 4.411,60 €. Gearbeitet hatten sie ursprünglich für sittenwidrige Löhne von 5 bis 6 Euro pro Stunde, die deutlich unterhalb des Mindestlohns im Baugewerbe lagen, welchen die FAU Berlin nun vor Gericht einforderte.
„Dieser Erfolg zeigt, dass es eine kämpferische Perspektive und Alternative gegen die Dreistigkeit und Ausbeutung auch an Prestigeobjekten wie der ‚Mall of Shame’ gibt, und dass es sich lohnt, gewerkschaftlich zu kämpfen“, kommentiert Markus Weise, Sekretär der FAU Berlin, das Urteil. „Dies ist ein wichtiger Sieg gerade vor dem Hintergrund, dass es mittellosen migrantischen Arbeitern alles andere als leicht gemacht wird, sich für ihre Rechte juristisch einzusetzen.“
Das verklagte Subunternehmen kann gegen beide Urteile Berufung einlegen. „Die Frage ist, ob sie das überhaupt hinkriegen werden“, sagt Weise. „Wenn ein Unternehmen derart unseriös sowohl in ihren Geschäften wie auch vor Gericht vorgeht, hat es sich auch ein Versäumnisurteil verdient. Wir freuen uns dass das Arbeitsgericht das genauso sieht wie wir.“
Weitere Lohnklagen um die „Mall of Shame“ werden in den kommenden Wochen vor dem Arbeitsgericht verhandelt, demnächst am Donnerstag, den 13.8.2015, 9:00 Uhr im Raum 521.
[Mall of Shame] ZAHLTAG! Gericht bestätigt Versäumnisurteil
Dieser Erfolg vor Gericht soll ebenso zeigen, dass es eine kämpferische Perspektive und Alternative gegen die Dreistigkeit und Ausbeutung auch an Prestigeobjekten wie der Mall of Shame gibt und dass es sich lohnt, gewerkschaftlich zu kämpfen. Hinter den in der FAU organisierten Arbeitern liegen nun Monate dieses Kampfes. Heute erhielten die zwei Ersten von ihnen die Aussicht, die ihnen zustehenden Löhne zu erhalten. Dies ist ein wichtiger Sieg gerade vor dem Hintergrund, dass es mittellosen migrantischen Arbeitern alles andere als leicht gemacht wird, sich für ihre Rechte juristisch einzusetzen.
Gearbeitet hatten die Arbeiter ursprünglich für gesetzeswidrige Löhne von 5 bis 6 Euro, die unterhalb des Mindestlohnes im Baugewerbe lagen. Die FAU Berlin forderte vor Gericht schließlich eben jenen Mindestlohn im Baugewerbe ein. Auch arbeitet die Arbeitsgruppe „Mall of Shame“ weiterhin an dem Fall und mittlerweile auch an der Erstellung von Informationsmaterial für migrantische ArbeiterInnen auf Berliner Baustellen, um dem flächendeckenden Phänomen der Ausbeutung etwas entgegenzusetzen.
Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich. In diesem Fall wird die FAU Berlin auch weiterhin die Arbeiter und die Prozesse begleiten.
Aktuelle Berichterstattung
neues deutschland: Etappensieg für Mall-Arbeiter
taz: Kommentar - Ein Hauch von Gerechtigkeit
Berliner Morgenpost: Gericht gibt rumänischen Bauarbeitern recht
Berliner Zeitung: Ärger um "Mall of Berlin": Rumänische Arbeiter gewinnen gegen Bauunternehmen
Berliner Zeitung: Gratulation an die Rumänen von der „Mall of Shame“!
rbb: "Mall of Berlin"-Subunternehmer muss Lohn nachzahlen
Tagesspiegel: Arbeitsgericht spricht geprellten Bauarbeitern Lohn zu
taz: Die Löhne sind eine Baustelle
Junge Welt: Arbeit zum Discounterpreis
Die Löhne sind eine Baustelle
»Bei uns bestimmen die Mitglieder, wie gekämpft wird«
»Bei uns bestimmen die Mitglieder, wie gekämpft wird« - Mehr…
Der Bauherrscher
Arbeit lohnt sich doch
Arbeitsgericht spricht geprellten Bauarbeitern Lohn zu
Arbeitsgericht spricht geprellten Bauarbeitern Lohn zu - Mehr…
Gratulation an die Rumänen von der „Mall of Shame“!
„Mall of Shame“ vor Gericht – aller guten Dinge sind drei?
Um ihren Lohn betrogene migrantische Arbeiter, die 2014 am Bau des Luxus-Shoppingzentrums „Mall of Berlin“ beteiligt waren, klagen mit Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU Berlin ihre ausstehenden Löhne ein. Die ersten zwei Verhandlungen stehen nun an, am Mittwoch den 5.8.2015, ab 09:30 Uhr im Raum 213, in den insgesamt sieben Klageverfahren von Bauarbeitern gegen das Subunternehmen Openmallmaster GmbH.
Schon am 16. Juli sollten zwei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht stattfinden, jedoch war der gerichtlich bestellte Dolmetscher erkrankt, und dessen Vertretung war bei Gericht nicht vereidigt, so dass die vorsitzende Richterin die Verhandlung vertagte. Die nächsten zwei Termine am 30. Juli wurden vom Gericht „aus dienstlichen Gründen“ auf den 8. Oktober vertagt. „Hoffentlich steht nun den Terminen am Mittwoch nichts im Wege“, kommentiert Markus Weise, allgemeiner Sekretär der FAU Berlin.
Monatelang hatte die FAU Berlin in Protesten die Zahlung der ausstehenden Löhne ihrer Mitglieder in Höhe von mehreren zehntausend Euro gefordert. Nach Vorbereitung mit ihrer Kanzlei reichte sie im Frühjahr 2015 zehn Klagen für sieben ehemalige Mall-Bauarbeiter ein. Diese richten sich zunächst gegen die Subunternehmen, bei denen die Geprellten direkt beschäftigt waren. Die Ansprüche der Arbeiter werden zur Not aber auch gegen die insolvente Generalübernehmerin und den Investor geltend gemacht werden.
Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 5. August 2015 ab 9:30 Uhr, Raum 213.
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