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Demonstration für Gewerkschaftsfreiheit durch Berlin
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Unter dem Motto „Gewerkschaftsfreiheit statt Klassenjustiz“ zogen am Samstag rund 300 Personen lautstark durch Berlin-Mitte. Zur Demonstration aufgerufen hat die anarchosyndikalistische Basisgewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Berlin.
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DEVI Gastro beantwortet Lohnforderung mit Schadenersatzforderung gegen Gewerkschaftsmitglied
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Ein Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Berlin geht mit einer Lohnklage gegen den Betreiber des Restaurants „Barist“ vor. Der Betreiber hat jedoch eine Widerklage eingereicht, in der er Schadenersatzansprüche gegenüber dem FAU-Mitglied geltend machen will - wegen „rechtswidrigen“ Aktionen, zu denen angeblich der ehemalige Mitarbeiter seine Gewerkschaft angezettelt haben soll.
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Fall Barist erfolgreich beendet
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Ein Mitglied der FAU Berlin hat seine Lohnklage gegen den Betreiber des Restaurants „Barist“ mit einem Vergleich erfolgreich beendet. Der Betreiber hat seine Widerklage zurückgezogen, in der er Schadenersatzansprüche gegenüber dem FAU-Mitglied geltend machen wollte – wegen angeblich „rechtswidrigen“ Aktionen, zu denen der ehemalige Mitarbeiter seine Gewerkschaft angezettelt haben soll.
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Einstweilige Verfügung gegen Basisgewerkschaft FAU Berlin
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Gegen die FAU Berlin ist erneut eine einstweilige Verfügung in Kraft getreten. Die Gewerkschaft hatte öffentlich von einem Gastronomiebetrieb die Zahlung ausstehender Löhne gefordert. Unter Androhung einer Strafzahlung bei Zuwiderhandlung von bis zu 250.000 Euro, oder ersatzweiser Haft von bis zu 6 Monaten für die amtierenden SekretärInnen der FAU Berlin, ist ihr das nun bis auf weiteres untersagt. Das Muster ist bekannt: Die Gewerkschaft soll mundtot und damit weitestgehend handlungsunfähig gemacht werden. Insbesondere kleine Gewerkschaften können auf diese Weise zeitweise daran gehindert werden, für die Rechte ihrer Mitglieder zu kämpfen.
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Erster Gütetermin im Fall Barist
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Am Morgen des 22. April versammelten sich FAU-Mitglieder vor dem Berliner Arbeitsgericht, um für Gewerkschaftsrechte zu demonstrieren. Anlass war der erste Gütetermin eines FAU-Mitglieds gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, das Restaurant Barist. Der Prozess geht um die Forderung nach ausstehendem Urlaubsgeld sowie ausstehenden Löhnen. Die geschwärzte Stelle auf ihrem Transparent – „Mit erhobener Faust gegen ...“ – wies darauf hin, dass es ihnen aufgrund einer einstweiligen Verfügung untersagt war, gegen Barist zu demonstrieren.